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Justiz
06.07.2018

Rutenschläge im dunklen Keller

Bei den Zwölf Stämmen in Klosterzimmern ist es immer wieder zu Gewalt gegen Kinder gekommen, wie in diversen Gerichtsverfahren festgestellt wurde. Foto: Jan Kandzora
Foto: Jan Kandzora

Ein Mann soll zwei Buben teils mehrfach nach den Vorstellungen der Zwölf Stämme gezüchtigt haben. Der Verteidiger bezweifelt, dass deren Aussagen glaubwürdig sind.

Es ist nun wohl schon das 15. vergleichbare Verfahren dieser Art, womöglich auch eines der letzten. Doch den schauderhaften Charakter haben die Verhandlungen gegen Mitglieder der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme nicht verloren. Einige von ihnen, die bis 2016 noch auf dem Gutshof in Klosterzimmern gelebt haben, sind in eine Gemeinschaft nach Tschechien gezogen. Dem Vernehmen nach sollen ihre Züchtigungen dort nicht wie in Deutschland bestraft werden. In den USA berichten lokale Medien aktuell über mutmaßliche Kinderarbeit auf einer Farm nahe der Stadt Cambridge in Washington County, New York, die von den Zwölf Stämmen betrieben wird. Die Sekte selbst bestreitet die Kinderarbeit.

Vor dem Nördlinger Amtsgericht fand gestern das Verfahren statt, das eigentlich schon für Januar 2017 angesetzt war. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 52-Jährigen gefährliche Körperverletzung sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. 2012 und 2013 soll er mit Ruten zwei Buben geschlagen haben, einen mehrmals. In einem Video zeigt der Vorsitzende Richter des Jugendschöffengerichts, Gerhard Schamann, die Vernehmung der zu dieser Zeit Zehn- und Elfjährigen. Der Jüngere berichtet, dass er auf dem Gutshof in Klosterzimmern bestraft wurde, weil ihm das Essen nicht schmeckte. Zuerst habe die Mutter zugeschlagen, weil er danach noch immer nicht aß, auch die Lehrerin, die bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Als er auch dann nicht essen wollte, holten sie den Angeklagten und gingen mit dem Jungen in den „Schlagkeller“, wie er ihn bezeichnet. Der Bub erinnert sich in dem Video, dass die Frauen ihn fixierten, sodass der Mann ihn schlagen konnte.

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