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  3. Verkehr: Sicherheitsbedenken für Fußgänger in Oettingen

Verkehr
26.01.2019

Sicherheitsbedenken für Fußgänger in Oettingen

Geht es nach der Oettinger Stadtverwaltung, sollen hier künftig an der Kreuzung der B466 mit der Nördlinger Straße keine Ampeln mehr stehen. Der Verkehr könnte nach aktuellem Stand durch Kreisverkehre fließen. Einige Stadträte machten sich auch Gedanken, wie Fußgänger die Straße dann passieren.
Foto: Verena Mörzl

Der Stadtrat Oettingen diskutiert die Vorplanungen für die Kreisverkehre entlang der B466. Der Blick richtet sich vor allem auf Bewohner in der Straße Am Weißen Kreuz.

Zwei Kreisverkehre auf einer Straßenlänge von rund 150 Metern – die Oettinger PWG-Fraktion ist von dem Vorschlag der Stadtverwaltung nicht angetan. Wie berichtet, will die Stadt Oettingen im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt (Bundesstraße 466) die Ampeln abschaffen und dafür an den Kreuzungen mit der Nördlinger und der Bahnhofstraße zwei Kreisverkehre bauen. „An der Bahnhofstraße ist das sinnvoll, an der Abzweigung Nördlinger Straße sehen wir das anders“, sagte Rudolf Oesterle in der Stadtratssitzung. Die Linksabbiegespuren von Nördlingen kommend seien möglicherweise auch problemlos ohne Ampeln zu bewerkstelligen, bei der Tankstelle sei das schon immer der Fall. Die Fraktion könne sich zudem vorstellen, dass an der Abzweigung zur Nördlinger Straße eine Ampelanlage aufgestellt werde, die nur im Bedarfsfall eingeschaltet werden soll. Oesterle fragte in das Gremium, wo sonst die Schulkinder aus dem Wohngebiet Am Weißen Kreuz sicher über die Straße gehen sollen. Bürgermeisterin Petra Wagner entgegnete, dass der Vorschlag aufgenommen werde.

Welche Fußgänger-Überquerung ist vorgesehen?

Auf den PWG-Vorschlag hin wollte Ludwig Däubler (ABL) wissen, wie die Fußgänger-Überquerung an den Kreisverkehren vorgesehen ist. Daraufhin erklärte Stadtbaumeister Klaus Obermeyer, dass die groben Planungen dafür noch nicht stehen. Man befinde sich in einer sehr frühen Planungsphase. Grundsätzlich aber gab er seinen Vorrednern recht: „Das Thema Fußgänger muss untersucht werden.“ Es gebe zwar für Fußgänger kein genormtes Nachweisverfahren wie für Fahrzeuge. Allerdings werde ein Kreisverkehr gegenüber einer Ampel mit der Qualitätsstufe A eingeordnet und sei somit auch für Fußgänger besser zu bewerten. Wagner fügte hinzu, dass noch nichts festgelegt werden soll und die konkreten Planungen dann weiter in den Gremien abgestimmt werden.

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