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Zwölf Stämme
05.09.2013

Sieben neue Zeugen bringen die zwölf Stämme ins Wanken

Nur ein kleiner Teil der Einsatzfahrzeuge ist auf diesem Bild zu sehen und lässt erahnen, in welchem Umfang und mit welchem Organisationsaufwand die gestrige Polizeiaktion erfolgte.
3 Bilder
Nur ein kleiner Teil der Einsatzfahrzeuge ist auf diesem Bild zu sehen und lässt erahnen, in welchem Umfang und mit welchem Organisationsaufwand die gestrige Polizeiaktion erfolgte.
Foto: Ronald Hummel

Amtsgerichtsdirektor Beyschlag schildert, wie der Fall der Kindesmisshandlung neu aufgerollt wurde. Die Aussagen der Zeugen ließen wohl keinen Zweifel an einem Horrorszenario.

Nicht nur der Polizeieinsatz, bei dem gestern 40 Kinder der Zwölf Stämme im Alter von sieben Monaten bis 17 Jahren aus dem Schlaf weggeholt wurden, war eine Blitzaktion – bei einer Pressekonferenz in Donauwörth gestern schilderte Nördlingens Amtsgerichtsdirektor Helmut Beyschlag, dass das juristische Vorspiel dazu gerade einmal zwei Wochen dauerte: Der Vorwurf der Kindesmisshandlung – und nur um den geht es, denn die schulischen Querelen spielen aktuell keine Rolle – war von der Staatsanwaltschaft mangels Beweisen fallen gelassen worden. Am 16. August erhielt das Jugendgericht am Amtsgericht Nördlingen Informationen von neuen Zeugen. Fünf Tage später wurden sechs von ihnen vernommen, weitere fünf Tage darauf ein weiterer.

Weidenruten sichergestellt

Die Aussagen der Zeugen ließen laut Beyschlag wohl keinen Zweifel an einem wahren Horrorszenario: Dass Kinder von Eltern und Lehrern regelmäßig geschlagen wurden, sei nun zweifelsfrei belegt – beim Polizeieinsatz in Klosterzimmern stellten Beamte der Kripo Dillingen Weidenruten sicher. Säuglinge habe man durch „Restraining“ gequält, wobei der Bewegungsdrang durch zu enges Wickeln, Herabdrücken von Kopf und Gliedmaßen gezielt beeinträchtigt werde. Auch von seelischer Misshandlung und entwürdigenden Maßnahmen wie die soziale Isolation innerhalb der Gemeinschaft wurde berichtet. Dabei habe man über 15-Jährige zur Bestrafung wochen- und monatelang von ihren Familien, Gleichaltrigen und gemeinsamen Veranstaltungen fern gehalten.

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