Staatsanwalt überrascht im Gülle-Mordprozess mit seinem Plädoyer
Plus Im Prozess gegen einen Rieser Landwirt vermutet der Staatsanwalt: Nicht alles ließe sich aufklären. Auch die von ihm geforderte Haftstrafe steht fest.
Mit dem Plädoyer des Staatsanwalts kommt das seit Oktober laufende Verfahren vor dem Augsburger Landgericht gegen einen Landwirt aus Birkhausen in die entscheidende Phase. Zuvor hatte die Verteidigung des Angeklagten erneut mit Beweisanträgen aufgewartet. Unter anderem sollten alle sieben Landwirte aus Birkhausen, die noch Gülle auf ihre Äcker ausbringen, als Zeugen geladen werden.
13 Jahre und sechs Monate Gefängnis wegen Totschlags – diese Strafe fordert die Staatsanwaltschaft für den 55-jährigen Landwirt, der im September 2018 seine Ehefrau auf dem Bauernhof in Birkhausen an der Güllegrube umgebracht haben soll. Staatsanwalt Michael Nißl schickte seinem Plädoyer eines voraus: Einiges werde sich wohl nie abschließend aufklären lassen. Dennoch komme für ihn kein Freispruch gemäß der Devise „Im Zweifel für den Angeklagten“ in Frage. Nißl berief sich auf eine Form des Ausschlussverfahrens, wie es der Bundesgerichtshof im Falle von Mord ohne Leiche für legitim erklärt habe. Anzeichen dafür, dass der Angeklagte seine Ehefrau umgebracht habe und diese nicht Opfer eines Unfalls geworden sei – wie er selbst und die Verteidigung es behaupten – gebe es genügend.
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