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  3. Nördlingen: Stadtmauerfest Nördlingen: Ju-Jutsu-Gruppe zeigt das Gottesgericht

Nördlingen
17.08.2019

Stadtmauerfest Nördlingen: Ju-Jutsu-Gruppe zeigt das Gottesgericht

Dieses Bild stammt noch von einer Kostümprobe der Ju-Jutsu-Gruppe des TSV-Nördlingen. Beim Gottesgericht treten unter anderem Henker, Ratsherren und auch der angeklagte Bub auf.
2 Bilder
Dieses Bild stammt noch von einer Kostümprobe der Ju-Jutsu-Gruppe des TSV-Nördlingen. Beim Gottesgericht treten unter anderem Henker, Ratsherren und auch der angeklagte Bub auf.
Foto: Rudi Scherer

Plus Beim Historischen Stadtmauerfest zeigt die Abteilung des TSV Nördlingen eine alte Sage. Stadtarchivar Wilfried Sponsel berichtet, was historisch nachweisbar ist.

Eine neue Gruppe wird am Umzug des Historischen Stadtmauerfestes in Nördlingen teilnehmen: die Ju-Jutsu-Gruppe des TSV Nördlingen. Bevor diese aber am 8. September mitlaufen wird, muss noch ein anderer Dienst der Gruppe etwas angepasst werden: „Wir haben ein bisschen Terminprobleme. Am Sonntag, an dem der Umzug stattfindet, ist um 13 Uhr der Treffpunkt. Von 8 bis 12.30 Uhr stehen wir aber beim Einlass am Löpsinger Tor.“ Dort sind die Ju-Jutsu-Mitglieder als Torwachen eingeteilt. Um bis zur ihrem Platz beim Umzug zu gelangen, brauchen sie etwas mehr Zeit. Derzeit versuchen sie, ihr Dienstende um eine halbe Stunde vorzuverlegen.

Beim Umzug wird die Gruppe dann das sogenannte Gottesgericht darstellen. Der Legende nach handelt es sich um zwei Metzgersbuben. „Als sie einmal alleine gelassen wurden, haben sie zu spielen begonnen und Metzger gespielt“, sagt Bruckmeier. Sie hätten mit einem Metzgersbeil gespielt und dabei soll der Ältere seinen jüngeren Bruder geköpft haben. Die Frage nach der Strafe stellte sich, die Mutter habe nicht noch ihr zweites Kind verlieren wollen. „Der Rat der Stadt Nördlingen hat sich beraten. Ein Richter hat gesagt, dass mit einem Gottesgericht entschieden werde. Der Richter hat den Jungen wählen lassen zwischen einem Apfel und Golddukaten. Und je nachdem, was er nimmt, wurde entschieden. Er hat den Apfel genommen“, sagt der 68-Jährige. Daher war der Richter der Meinung, dass die Tat aus Leichtsinn und Übermut geschehen sei. Hätte er sich für das Gold entschieden, hätte der Junge sterben müssen.

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