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Stadtrat
12.02.2021

Nördlingen: Wer den Schnee nicht räumt, muss ein Bußgeld zahlen

Flächendeckend sei die Nördlinger Altstadt am Mittwochmorgen nicht geräumt worden, kritisierte Ordnungsamtschef Jürgen Landgraf am Donnerstagabend im Stadtrat. Wer sich nicht an die Räum- und Streupflicht hält, dem droht ein Bußgeld von mehreren hundert Euro.
Foto: Cara-Irina Wagner/Fotohaus Hirsch

Plus An Werktagen müssen Anlieger Gehwege ab 7 Uhr räumen. Streusalz dürfen die Bürger nicht verwenden – die Stadt Nördlingen nutzt es aber, kritisiert CSU-Fraktionschef Steffen Höhn. Und noch eine weitere Pflicht für Anwohner stößt sauer auf.

Schnee ist herrlich, wenn er an einem schönen Rodelhang oder auf einer sonnigen Skipiste liegt. Weniger angenehm dagegen ist der weiß-graue Matsch vor der eigenen Haustür. Und zwar besonders dann, wenn man das kuschelig warme Bett in aller Früh verlassen muss, um draußen bei Eiskälte festgefrorenen Schnee von der Straße zu kratzen. In der Nördlinger Altstadt nimmt es derzeit mancher mit der Räumpflicht nicht ganz so genau, deshalb hat die Stadtverwaltung am Donnerstag in unserer Zeitung nochmals darauf hingewiesen. Am Abend ging es im Stadtrat wieder um dieses Thema und CSU-Fraktionsvorsitzender Steffen Höhn wies darauf hin, dass die Stadt etwas tue, was sie ihren Bürgern verbiete.

Am Sonntag muss der Schnee in Nördlingen erst später geräumt werden

Konkret sollte das Gremium im Klösterle die Neufassung der entsprechenden Verordnung verabschieden, laut Pressesprecherin Christina Atalay hat sich die Verwaltung bei ihrem Vorschlag an einer entsprechenden Mustersatzung orientiert. In dieser Verordnung steht unter Paragraf 10, dass Anlieger an Werktagen ab 7 Uhr sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr Schnee zu räumen haben. Bei Glätte sollen sie „geeigneten abstumpfenden Stoff“ – also etwa Sand oder Splitt – verwenden. Tausalz und ätzende Mittel sind dagegen verboten und lediglich bei besonderer Glättegefahr – etwa an Treppen, starken Steigungen und Gefällstrecken – erlaubt.

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