Strabs: Härtefonds für die Stichtag-Verlierer in Wechingen
Plus Der Freistaat stellt 50 Millionen Euro bereit. Doch selbst dann wird die Bürger eine Eigenbeteiligung treffen
In Sachen Straßenausbaubeiträge gehört Wechingen zu den Stichtag-Grenzfällen. 2017 baute die Gemeinde die Ortsdurchfahrt aus, gestaltete auch Gehsteige und angrenzende Grünanlagen neu. Etliche Anwohner leisteten, wie berichtet, im selben Jahr noch Vorauszahlungen in Höhe von gut zwei Dritteln der Kosten – kurz vor dem 1. Januar 2018, dem Stichtag, ab dem die bayerische Staatsregierung die Straßenausbaubeiträge abschaffte. „Wir wollen, dass jeder Betroffene gleich behandelt wird“, sagt Johann Dürrwanger. Er gehört zu einer Gruppe von Bürgern, die eine Unterschriftenliste an die Gemeinde und CSU-Landtagsabgeordneten Wolfgang Fackler schickten, um zu erreichen, dass auch Beiträge von vor dem 1. Januar 2018 zurückerstattet werden können. Fackler wandte sich an Innenminister Joachim Herrmann und brachte das Thema im Landtag ein.
Tatsächlich kam vonseiten der Staatsregierung nun Bewegung in die Sache: Wie Wolfgang Fackler mitteilte, habe der Freistaat Bayern einen „Härtefallfonds zur Kompensation für entfallende Straßenausbaubeiträge“ eingerichtet, der 50 Millionen Euro umfasse. Dafür wurde das Kommunalabgaben-Gesetz eigens geändert; andererseits wird ausdrücklich festgestellt, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Freistaates Bayern handelt, worauf kein Rechtsanspruch bestehe. Bei der Abwägung, wem Zahlungen zustehen, wird die „zeitliche Nähe der Bekanntgabe zum Stichtag“ ausdrücklich genannt, weitere Faktoren sind Einkommensverhältnisse, Beitragshöhe und systemische Härten.
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