Verfahren vor dem Nördlinger Amtsgericht: Scharfe Waffe auf dem Beifahrersitz?
Plus Ein 27-jähriger Jäger erhält einen Strafbefehl, weil er gegen das Waffengesetz verstoßen haben soll. Weil es am Ende zu viele Zweifel gibt, wird der Angeklagte freigesprochen.
Es war eine seltsame Verkehrskontrolle im November 2019 an der Steigung „Am Kampf“ auf der B466 bei Holheim: Eine Streife der Nördlinger Polizei fuhr nachts die Bergstrecke hinauf hinter einem Auto her und beschloss, dieses routinemäßig zu kontrollieren. Auf Höhe der Ederheimer Kreuzung signalisierten die beiden Polizisten dem Fahrer mittels Leuchtschrift-Balken und rotem Blinklicht, anzuhalten. Der wurde langsamer, schaltete mehrmals die Innenbeleuchtung an und beugte sich laut Polizeibeamten nach rechts in den Fahrerraum. Nach gut zwei Kilometern und mehreren möglichen Stellen zum Anhalten steuerte er endlich einen Parkplatz an. Als die Beamten ausstiegen, sahen sie ein Jagdgewehr.
Es lehnte am Beifahrersitz. Zum Selbstschutz riefen die Polizisten eine zweite Streife zur Verstärkung und durchsuchten den 26-jährigen Fahrer. Insgesamt bot sich den Beamten folgendes Bild: Das mit Schalldämpfer und Zielfernrohr ausgestattete Gewehr lehnte ungeladen am Beifahrersitz, das Magazin mit drei Schuss steckte im Ablagefach der Fahrertür – eine legale Situation. Auf dem Rücksitz lag ein Nachtsicht-Aufsatzgerät mit Infrarot-Verstärkung. Damals war so etwas an einem Zielfernrohr verboten, heute ist es erlaubt. Soviel zum sichtbaren Bild.
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