Wer hier parken will, braucht den blauen Ausweis
Ein grüner Behinderten-Ausweis berechtigt nicht dazu, auf einem Behinderten-Parkplatz zu parken. Welche Regeln gelten und worauf in Nördlingen geachtet wird.
Das dürfte für viele eine überraschende Neuigkeit sein: Ein grüner Behinderten-Ausweis alleine berechtigt noch nicht zum Parken auf einem Behinderten-Parkplatz – dafür braucht man zusätzlich einen blauen Behinderten-Parkausweis. Der ist schwer zu bekommen, die Haupthürde ist der Eintrag „AG“ für „außergewöhnliche Gehbehinderung“ im Schwerbehindertenausweis durch das Augsburger Versorgungsamt. „Um den Eintrag zu bekommen, muss man fast schon mit dem Kopf unter dem Arm daher kommen“, erklärte ein Leser unserer Zeitung mit Schwerbehindertenausweis, der erst mit Unterstützung des VdK dazu gekommen sei.
Mit dem AG-Eintrag kann man dann beim Ordnungsamt den Parkausweis beantragen. Dieser zweite Schritt ist wohl nicht mehr problematisch: „Wir sind sehr kulant beim Ausstellen der Parkausweise und wollen dabei niemandem Steine in den Weg legen“, betont Daniel Wizinger vom Ordnungsamt. So stelle seine Behörde unter anderem auch anstandslos Behinderten-Parkausweise bereits für die Dauer laufender Verschlechterungs-Anträge aus.
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