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  3. Verwaltungsgericht Augsburg: Deiningen will gegen Mobilfunkmast klagen

Verwaltungsgericht Augsburg
06.06.2011

Deiningen will gegen Mobilfunkmast klagen

Mobilfunkmasten (Symbolbild) sorgen an vielen Orten für Diskussionen
Foto: Archiv

Einen Sendemast für Mobilfunk wollen Einwohner und Gemeinderat von Deiningen verhindern. Eine Klage soll klären, von welcher Stelle aus die Höhe des Mastes gemessen wird.

Im Kampf gegen den bei Gemeinderat und Teilen der Bevölkerung unerwünschten Mobilfunk-Sendemasten am östlichen Rand des Gewerbezentrums Mittleres Ries I wollen Deiningens Bürgermeister Karlheinz Stippler und sein Gemeinderat jetzt gegen den das Mobilfunk-Unternehmen Vodafone klagen.

Die Gemeinde will erreichen, dass der Mast nur auf der Grundlage einer Baugenehmigung errichtet werden kann, dann habe laut Bürgermeister Stippler der Gemeinderat im Vergleich zur momentanen Situation bessere Möglichkeiten einzuwirken. Dabei kommt es auf die Länge an: Laut bayerischem Baurecht kann ein Sendemast unter zehn Metern Länge ohne Baugenehmigung errichtet werden.

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