„Vor Ort wird der Dienst noch gelebt“
Kirchliche Arbeitgeber aus der Region äußern sich zum neuen Urteil
Nördlingen Das Urteil des Erfurter Bundesarbeitsgericht vom Dienstag zum Streikrecht kirchlicher Mitarbeiter und der Rolle der Gewerkschaften, wird auch von kirchlichen Arbeitgebern der Region mit Zufriedenheit zur Kenntnis genommen. Sie sehen sich in ihrem Sonderweg, dem Dritten Weg, bestätigt.
„Für uns vor Ort ändert sich konkret gar nichts“, erklärt Roland Vogel, geschäftsführender Vorstand beim Diakonischen Werk Donau-Ries. Vielmehr sehe sich die Diakonie in der Ausgestaltung des Dritten Wegs bestätigt. Gestreikt werden dürfe nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Das Bundesarbeitsgericht erkläre in seiner Kurzbegründung ausdrücklich, dass die Gewerkschaften nicht zu einem Streik aufrufen dürften, wenn eine Religionsgemeinschaft die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in einer Dienstgemeinschaft aushandele und Konflikte durch einen neutralen Schlichter entschieden würden.
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