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Wohnen
13.12.2019

Was sich an der Altstadtsatzung in Nördlingen ändert

Die historische Dachlandschaft Nördlingens war gestern schneebedeckt. Auch sie soll mithilfe der Regeln der Altstadtsatzung erhalten werden. Die bisherige Satzung stammte aus dem Jahr 2001, der Stadtrat verabschiedete jetzt eine neue. Sie soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.
Foto: Heidi Källner

Plus Der Nördlinger Stadtrat hat neue Regeln für das Bauen in der Stadt erlassen. Ein Kommunalpolitiker urteilt, die jetzige Version sei „viel besser“ als die alte.

Die Vorschriften der Altstadtsatzung haben schon so manchem Bauherrn den Schweiß auf die Stirn getrieben. Denn in der Nördlinger Innenstadt ist vieles nicht erlaubt, was an anderer Stelle völlig normal wäre. Immer wieder gab es in der Vergangenheit zudem Ärger – auch weil der Stadtrat an mancher Stelle Ausnahmen gewährte, die auch ein anderer gerne für sich in Anspruch genommen hätte. Schon seit mehr als zwei Jahren wurde an einer neuen Altstadtsatzung gearbeitet, am Donnerstagabend wurde sie im Stadtrat einstimmig verabschiedet. In Kraft treten soll sie am 1. Januar 2020. Kurz darauf soll es auch eine Broschüre geben, in der alle Regeln nachgelesen werden können.

Vieles ist in der neuen Altstadtsatzung gleich geblieben, manches wurde konkretisiert, anderes kam hinzu. Die Satzung umfasst 22 Seiten, hier einige Beispiele daraus:

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