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Oettingen
25.07.2016

Was wird aus dem "Dosawoiza"?

Die Biere der Reihe „5,0 Original“gehören seit 2009 zur Oettinger Brauereigruppe, die Nutzungsrechte für das Design hat das Unternehmen einem aktuellen Urteil zufolge allerdings nicht.
Foto: Jan Kandzora

Die Biere von „5,0 Original“ gehören zu Oettinger. Ein Gericht hat es der Brauereigruppe nun verboten, die Reihe weiter zu vertreiben. Doch die Lage ist kompliziert.

Wer eine Dose „5,0 Original“ kauft, sieht auf den ersten Blick, welche Botschaft die Hersteller vermitteln wollen. „Wir haben an fast allem gespart“, steht dort drauf. „Außer an der Qualität des Bieres.“ Deswegen sei die Dose so einfach gehalten und „keine goldene mit aufwendiger Prägung“. Schlichtes Design also, stark reduziert. Um das Design entbrannte nun vor dem Hamburger Landgericht ein Streit. Geklagt hatte die Agentur „Feldmann und Schultchen Design Studios“. Auf der anderen Seite standen die Holsten Brauerei, Carlsberg und die „5,0 Biervertriebs-GmbH“ der Oettinger-Gruppe. Das Ergebnis: Oettinger muss es künftig unterlassen, Biere mit der Gestaltung von 5,0 Original „zu vervielfältigen oder zu verbreiten“, wie es im Urteil heißt. Oettinger gehören die Biere, das Nutzungsrecht für die Produktgestaltungen liegt laut Urteil allerdings noch bei Carlsberg. Ein Verkaufsstopp für 5,0 Original also? So liest sich das Urteil ziemlich unmissverständlich. Doch ganz so einfach ist die Sache nicht.

5,0 Original-Bier: Kultstatus bei jungen Konzertbesuchern

Um den Hintergrund zu verstehen, muss man ein Jahrzehnt zurückspringen. Damals beauftragte die Holsten Brauerei, die zur Carlsberg-Gruppe gehört, die Feldmann und Schultchen-Agentur damit, das Design für ein Konkurrenzprodukt zu Oettinger zu entwickeln, dem Marktführer auf dem Segment der günstigen Biere. „5,0 Original“ war das Ergebnis der Bemühungen. 2009 kaufte Oettinger die Feldschlösschen Brauerei in Braunschweig. Diese wiederum gehörte zu Holsten und produzierte die 5,0 Original-Biere. Ausschlaggebend für den Kauf, so hieß es damals, sei die „strategische Lage“ gewesen. Der Erwerb hatte für Oettinger zugleich den Vorteil, dass ein Konkurrenzbier einverleibt wurde.

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