Wer zu früh zahlt, hat verloren
Die Straßenausbaubeiträge wurden abgeschafft. Anlieger, die Vorauszahlungen geleistet haben, bekommen ihr Geld wohl aber nicht zurück. Wie in Wechingen und Baldingen.
Wer ein Haus besitzt, ist ohnehin ständig gezwungen, tief in die Tasche zu greifen. Hier muss ein Fenster gerichtet werden, da blättert der Lack vom Zaun und dann bröckelt auch noch der Putz von der Fassade. Und dann soll man auch noch für etwas bezahlen, dass einem nicht mal gehört?
Straßenausbaubeiträge haben in der Vergangenheit bei vielen bayerischen Grundstücksbesitzern für Ärger gesorgt. Gemeinden durften Anlieger bis Anfang dieses Jahres belangen, wenn angrenzende Straßen oder Gehwege saniert wurden. Die Regelung wurde mittlerweile abgeschafft, die Bürger sind zufrieden – könnte man meinen. Denn nicht alle Anlieger haben das Glück, von einer Zahlung befreit worden zu sein. So einen Fall gibt es auch in Wechingen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.