Wie man auf Mahnschreiben richtig reagiert
Zuerst sollte geprüft werden, ob die Forderung berechtigt ist
Bei den meisten Verbrauchern ist der Schreck groß, wenn ein Brief vom Inkassobüro ins Haus flattert. Hohe Mahnkosten, eventuell die Drohung mit Gericht und Zwangsvollstreckung schüchtern viele Verbraucher erst einmal ein. „Inkassobüros haben jedoch keine besonderen Rechte“, erläutert Gabriele Gers vom Verbraucher-Service Bayern und rät: „Prüfen Sie zunächst in Ruhe, ob der behauptete Vertrag wirksam abgeschlossen wurde und die Hauptforderung berechtigt ist.“ Einer Forderung sollte zudem widersprochen werden, wenn kein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde. Außerdem gelte es, den Widerspruch zu begründen und das Schreiben nachweisbar per Einschreiben mit Rückschein abzuschicken.
Wenn die Forderung unbestritten bleibe, so Verbraucherberaterin Gabriele Gers, könnte das Inkassounternehmen den Zahlungsverzug der Schufa oder einer anderen Auskunftsdatei melden. Verbraucher hätten dann gegebenenfalls Nachteile, wenn Sie einen Handy- oder Kreditvertrag abschließen möchten. Falsch wäre es, aus Angst zu zahlen. „Inkassofirmen dürfen nicht mit Hausbesuchen oder Lohnpfändungen drohen. Melden Sie massive Drohungen am besten dem örtlich zuständigen Amtsgericht.“
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