Wirtschaftskriminalität: Revision im Nördlinger Strohmann-Prozess
Plus Rund ein Jahr nach der Verurteilung eines Nördlingers und seinem Anwalt wird das Urteil von einer höheren Instanz überprüft: dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
Gut ein Jahr liegt der sogenannte Strohmann-Prozess gegen einen Nördlinger Geschäftsmann und dessen Anwalt zurück. Der Vorsitzende Richter des Augsburger Landgerichts, Wolfgang Natale, hatte die beiden Hauptangeklagten im März 2018 der Insolvenzverschleppung und des vorsätzlichen Bankrotts eines Nördlinger Betriebs schuldig gesprochen. Ein dritter Beteiligter, der als Geschäftsführer eingetragen war, ohne als Chef zu agieren, sondern nur als Strohmann diente, wurde am zweiten Prozesstag wegen geringer Schuld und gegen Auflagen aus dem Gerichtssaal entlassen, sein Verfahren wurde eingestellt.
Nördlinger Strohmann-Prozess: Urteile noch nicht rechtskräftig
Der vorbestrafte, inzwischen 61-jährige Hauptangeklagte, wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Gegen den Anwalt verhängte der Richter eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Außerdem sollte er 57.600 Euro zurückzahlen, die dem Richter zufolge über seine Kassen gelaufen waren. 15.000 Euro zusätzlich sollten an gemeinnützige Einrichtungen gehen. Die Urteile sind noch immer nicht rechtskräftig.
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