Wo in Nördlingen die Maskenpflicht gilt
Rauchen, Essen und Trinken sind laut einer Mitteilung der Stadt keine Gründe, die Maske abzunehmen. In welchen Straßen die Pflicht gilt.
Oberbürgermeister David Wittner hat den Eindruck, dass die meisten Menschen in Nördlingen sich an die Maskenpflicht halten, die seit einigen Wochen in der Innenstadt gilt. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt Nördlingen hervor. Da von unterschiedlichen Seiten immer wieder Rückfragen an die Stadt Nördlingen gestellt würden, möchte diese anscheinend weiter bestehende Unklarheiten mit den nachfolgenden Informationen in Bezug auf die „Maskenpflicht“ auf öffentlichen Plätzen über die in Nördlingen geltenden Regeln informieren und mögliche Unklarheiten ausräumen.
Nach der Allgemeinverfügung des Landratsamts Donau-Ries vom Mittwoch, 9. Dezember, ist es auf dem Marktplatz, dem Rübenmarkt, in der Schrannenstraße, der Eisengasse, bei den Kornschrannen (im Bereich der Fußgängerzone), in der Löpsinger Straße (im Bereich der Fußgängerzone) und auf dem Karl-Schlierf-Platz verpflichtend, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bei Nichteinhaltung dieser „Maskenpflicht“ muss mit einem Bußgeld in erheblicher Höhe gerechnet werden.
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