Zwölf Stämme: Mütter erhalten Bewährungsstrafen
Weil zwei Mitglieder der Sekte ihre Kinder schlugen, standen sie nun vor Gericht
Zwei Mitglieder der Sekte Zwölf Stämme wurden gestern vor dem Amtsgericht Nördlingen wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Richter Gerhard Schamann sah es in beiden Prozessen als erwiesen an, dass die Mütter ihre Kinder mit Ruten geschlagen hatten und verhängte einmal neun und einmal sechs Monate Haft auf Bewährung. Die Strafe lag damit etwas unter den Forderungen von Staatsanwalt Christian Grimmeisen, der einmal auf zwölf und einmal auf neun Monate auf Bewährung plädiert hatte. Als Beweismittel dienten jeweils Videoaufnahmen des RTL-Reporters Wolfram Kuhnigk, der sich im Sommer 2013 zwei Wochen bei der Glaubensgemeinschaft eingeschleust und heimlich gefilmt hatte. Er nahm unter anderem Szenen auf, die zeigen, wie die Frauen ihre Kinder in einen dunklen Raum führen, um sie dort zu schlagen.
Rechtsanwalt Hans-Walter Forkel, der beide Angeklagten vertrat, hielt die Videos als Beweismittel für unzulässig. Da sie heimlich und gegen Wissen der Angeklagten aufgenommen wurden, könnten sie vor Gericht nicht verwertet werden, argumentierte er. Er plädierte dafür, seine Mandanten freizusprechen. Tatsächlich hing eine Verurteilung der Frauen unmittelbar davon ab, ob das Gericht die Aufnahmen des RTL–Reporters als Beweis erlaubte. Weitere Beweise gab es nicht.
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