Zwölf Stämme: Verfahren ziehen sich in die Länge
Das Gericht verurteilte drei Frauen der Sekte, weil sie ihre Kinder geschlagen hatten. Dagegen wurde nun Berufung eingelegt. Auch beim Sorgerechtsstreit ist kein Ende in Sicht.
Die Polizei kam im Morgengrauen. Es war kurz nach sechs Uhr, als einhundert Beamte sowie Mitarbeiter des Jugendamtes alle 24 minderjährigen Kinder der Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme in Klosterzimmern abholten und sie in Pflegeeinrichtungen brachten. Es war eine in dieser Größenordnung beispiellose Inobhutnahme, wie es im Amtsdeutsch heißt, vielleicht die umfangreichste, die es jemals in Deutschland gab.
Das war am 5. September 2013, vor eineinhalb Jahren. Seitdem hat sich einiges verändert. Fünf Kinder der Zwölf Stämme durften per Gerichtsbeschluss zurück zu ihren Eltern, zwei weitere Mädchen rissen aus ihrem Heim aus. Die Polizei hat sie noch nicht gefunden, auch nicht bei einer Razzia in Klosterzimmern im Juli 2014.
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