Die 2. Kammer des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg hat Klagen gegen die Festsetzung von Erschließungsbeiträgen für Grundstücke an der Straße „Am Emmeramsberg“ in Nördlingen zurückgewiesen. In einer Verhandlung unter Vorsitz von Richter Dr. Gregor Raible am Donnerstag hatten die betroffenen Grundstückseigentümer, die von Rechtsanwältin Dr. Sylvia Meyerhuber vertreten wurden, sowie die Vertreter der Stadt Nördlingen Gelegenheit, ihre Standpunkte darzulegen. Zu dem Gerichtsverfahren ist es gekommen, nachdem das Landratsamt Donau-Ries die Widersprüche der Eigentümer gegen die Erschließungs-Bescheide zurückgewiesen hatte. Somit landete der Fall beim Verwaltungsgericht.
Augsburg/Nördlingen