Prozess um Ankerzentrumsbetrug: Regierungsmitarbeiterin gerät unter Druck
Plus Einer Mitarbeiterin wird ein enges Verhältnis zum Objektleiter der Erstaufnahme-Einrichtung nachgesagt. Jetzt sagt sie im Berufungsprozess aus.
Irgendjemand lügt. Das wird am dritten Prozesstag in der Berufungsverhandlung um den Ankerzentrumsbetrug deutlich. Verteidiger Ulrich Roßkopf hatte immer wieder in den Raum gestellt, dass es möglicherweise eine Absprache des Leiters der Erstaufnahme-Einrichtung (EAE) mit einer Mitarbeiterin der Regierung von Schwaben gegeben haben könnte - obwohl das nicht in ihrem Kompetenz-Bereich lag. Jetzt sagte die 41-Jährige am Augsburger Landgericht aus.
Bei dem Betrug sind Mitarbeiter eines Sicherheitsbetriebs aus dem Kreis, die eigentlich in der EAE Dienst hatten, auch für Revier- und Alarmfahrten außerhalb eingesetzt worden. Allerdings wurde der Regierung von Schwaben dennoch die gesamte Nachtschicht in Rechnung gestellt. Da die 41-Jährige möglicherweise involviert gewesen sein könnte, belehrte Richter Wolfgang Natale die Mitarbeiterin der schwäbischen Regierung, dass sie auch die Aussage verweigern könne, sollte sie sich damit selbst belasten.
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