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Bopfingen/Ellwangen
25.05.2023

Ihr Lebensgefährte tötete ihren Sohn: Mutter muss in Haft

Am Landgericht in Ellwangen ging es erneut um den Fall eines kleinen Buben in Bopfingen, der vom Lebensgefährten seiner Mutter so schwer misshandelt wurde, dass er starb.
Foto: Marijan Murat, dpa (Symbolbild)

Plus Die Mutter des kleinen Jungen, der in Bopfingen starb, hat Berufung gegen das Urteil gegen sich eingelegt. Ihre anderen Kinder leben derzeit nicht bei ihr.

Es bleibt dabei: Zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis muss die Mutter des kleinen Jungen, den ihr Lebensgefährte so schwer gequält und misshandelt hatte, dass der Bub starb. Ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Ellwangen hat sie nach einstündiger Verhandlung zurückgezogen. In erster Instanz war sie, wie berichtet, wegen Misshandeln durch Unterlassen zu dieser Freiheitsstrafe verurteilt worden. Vor der dritten kleinen Strafkammer am Landgericht Ellwangen ließ Staatsanwalt Armin Burger am Donnerstag jedoch keinen Zweifel daran, dass ein milderes Urteil für ihn nicht in Frage kommt und fügte hinzu: „Das Urteil hätte seinerzeit noch einen Tick härter sein können.“

Der Fall hatte damals für Entsetzen und Bestürzung gesorgt: Im Oktober 2021 starb der 23 Monate alte Bub nach schweren Misshandlungen und Quälereien durch den Lebensgefährten seiner Mutter, der mit ihr und ihren damals fünf Kindern seinerzeit in Bopfingen lebte. Der Mann wurde inzwischen wegen Totschlags und schwerer Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt und ist in Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und liegt beim Bundesgerichtshof zur Entscheidung, weil sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt haben, die auch eine Verurteilung wegen Mordes für möglich hält.

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