Gericht verurteilt Mutter zu Haft: Wegschauen fast so schlimm wie Schläge
Plus Die Mutter des getöteten Buben aus Bopfingen wird vor dem Amtsgericht zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Urteil sieht der Richter am unteren Ende des Möglichen.
Eher regungslos nimmt die Mutter das Urteil auf: Zwei Jahre und neun Monate Haft, keine Bewährung. Zwei Jahre und neun Monate dafür, dass die Frau nicht eingegriffen hat, als ihr Partner ihr Kleinkind so misshandelte, dass es letztlich starb. Das Schöffengericht folgt damit exakt der Forderung des Oberstaatsanwalts Dirk Schulte. Dennoch hat die Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe gehofft.
Nach einer knappen Stunde war der zweite Sitzungstag im Prozess gegen die 37-Jährige schon vorbei. Kurz wurden noch zwei Polizisten befragt, Richter Norbert Strecker wollte vor allem wissen, wie klar die Misshandlungen zu erkennen waren. Ein Polizist sagt: Schon vor dem Todestag seien so schwere Verletzungen dokumentiert worden, die “jedem noch so naiven Betrachter“ klar werden lassen müssten, dass diese nicht von einem Unfall kommen könnten.
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