Mord oder Körperverletzung? Wie Staatsanwalt und Verteidigung argumentieren
Plus Lebenslang oder zwei Jahre? So plädieren die Parteien im Fall um den toten Bopfinger Buben. Eine Aussage interpretieren beide Seiten völlig unterschiedlich.
Jetzt geht doch alles schneller: Eigentlich sollte Anfang Juni ein Urteil fallen, so war es zunächst vom Ellwanger Schwurgericht geplant. Doch nachdem die meisten Zeugen gehört wurden und Staatsanwaltschaft und Verteidigung keine weiteren Punkte anbringen wollten, brachten beide Seiten ihre Plädoyers vor, die kaum unterschiedlicher hätten ausfallen können. So wird an diesem Mittwoch bereits das Urteil fallen.
Für Staatsanwalt Patrick Schmidt ist klar, dass sich der Vorfall so wie in der Anklage zugetragen hat, und das bedeutet: Mord. Der 33-Jährige habe einen Hass auf das Kind empfunden. "Woraus dieser Hass kommt, ist nicht abschließend geklärt, aber auch nicht relevant. Es ist eine Tötung aus niedrigen Beweggründen, ob es Hass auf den Vater oder ob der Bub Objekt seiner Gereiztheit (d. Angeklagten, Anm.) war."
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