Urteil gegen Mutter des toten Buben: Verteidigung legt Berufung ein
Die Mutter des kleinen Jungen aus Bopfingen war zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Doch das Urteil ist weiterhin noch nicht rechtskräftig.
Das Ellwanger Amtsgericht hat die Mutter des getöteten Kleinkinds aus Bopfingen in der vergangenen Woche zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Direkt nach dem Prozess hat Verteidiger Rainer Schwarz zunächst offen gelassen, ob er gegen das Urteil vorgeht.
Wie das Amtsgericht nun auf Nachfrage unserer Redaktion mitteilt, ist mittlerweile Berufung gegen das Urteil eingelegt worden. Damit geht der Fall vor das Landgericht. Anwalt Schwarz will sich auf Nachfrage unserer Redaktion noch nicht zu den Gründen äußern – man wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.