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Fast 300.000 Euro Schaden: Wie die Polizei dem Nördlinger Autokratzer auf die Schliche kam

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Fast 300.000 Euro Schaden: Wie die Polizei dem Nördlinger Autokratzer auf die Schliche kam

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    Ein Mann zerkratzte über 100 Autos in Nördlingen.
    Ein Mann zerkratzte über 100 Autos in Nördlingen. Foto: Nadine Ballweg (Symbolbild)

    Ungeduldig tippt der Angeklagte auf seine Bank. Denn das Verlesen der Anklageschrift dauert viele Minuten. Es ist aber nicht Staatsanwältin Verena Dorn-Haag vorzuwerfen, dass sich alles etwas hinzieht. Sie muss nämlich jeden der Fälle kurz beschreiben, bei denen der Mann Autos im Stadtgebiet Nördlingen zerkratzte. Über 100 solcher Taten wirft die Staatsanwaltschaft dem heute 36-Jährigen vor. Er legt ein Geständnis ab – doch einen Vorwurf räumt er nicht ein.

    Höflich wirkt der Mann, der in Nördlingen über lange Zeit für Unruhe sorgte und seit August in der JVA Gablingen in Untersuchungshaft sitzt. Er scherzt mit einem Polizeibeamten, Fragen der Richterin beantwortet er meist mit einem höflichen Lächeln. Doch der Schaden, den er verursacht hat, ist enorm: Fast 300.000 Euro beträgt dieser. Mehrmals ging er in den Jahren 2024 und 2025 nämlich auf „Streifzug“, kein Modell war vor ihm sicher. Viele bekannte Automarken sind darunter, vom Kleinwagen bis zu höherwertigen Fahrzeugen. In einen Pkw ritzte er gar ein Hakenkreuz. Zwar ging der Mann anscheinend wahllos vor. Doch sein erstes Opfer suchte er sich offenbar gezielt aus. Denn der erste zerkratzte Wagen war der seines Vaters, wie ein Polizeibeamter vor Gericht aussagte.

    Zum Motiv schweigt der Nördlinger Autokratzer

    Warum er dessen Auto und so viele andere beschädigte, bleibt aber unklar. Sein Anwalt Hannes Maletzke teilt lediglich mit, dass sein Mandant die ihm vorgeworfenen Sachbeschädigungen einräumt. Außerdem gibt er zu, mit 1,6 Promille auf einem E-Scooter gefahren zu sein. Ein Umstand, der dazu beiträgt, ihn zu entlarven. Denn Polizisten erkennen ihn später auf Kamerabildern wieder. Auf diesen Bildern ist er gerade wieder dabei, Autos zu zerkratzen.

    Dabei ging er immer nach einem ähnlichen Muster vor. Die Wagen standen am Straßenrand, von der Gehwegseite aus fuhr er mit einem Gegenstand über den Lack der Autos. „Dabei hat er meist fast die komplette Seite zerkratzt“, sagt ein Polizist aus. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es sich dabei um einen Schlüssel handelte. Als die Polizei den Mann verhört, streitet er noch alles ab. Und geht laut Anklage noch weiter: So soll er eine Geschädigte bedroht und von ihr ein Alibi verlangt haben. „Sie sagte bei uns aus, dass er drohte, ihre Tante umzubringen“, sagt der Polizist aus. Außerdem habe er in Aussicht gestellt, die Frau beim Jugendamt anzuschwärzen, da diese ihrem Sohn angeblich nicht verschriebene Medikamente verabreicht habe. Darüber hinaus habe er ihr eine Gabel in den Rücken gedrückt. „Deshalb hatte sie Todesangst“, erklärt der Polizist. Ob diese Vorwürfe stimmen, wird beim Verfahren nicht geklärt. Es ist der einzige Anklagepunkt, den der 36-Jährige nicht zugibt. Wie um das zu betonen, schüttelt er bei den entsprechenden Aussagen des Polizisten immer wieder mit dem Kopf.

    Zwei Jahre auf Bewährung für den Autokratzer von Nördlingen

    Für das Urteil spielt der Anklagepunkt keine Rolle, Staatsanwältin Dorn-Haag zieht ihn zurück. Grund ist ein Deal, den die Verfahrensbeteiligten geschlossen haben. Dieser sieht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten bis hin zu zwei Jahren vor – wenn der Angeklagte die übrigen Vorwürfe einräumt. Die Staatsanwaltschaft hält ihm dieses „umfassende“ Geständnis bei ihrem Plädoyer letztlich auch zugute. Auch deshalb, weil lediglich für zwei der sechs Tattage wirkliche Beweise vorliegen. Einmal die Videoaufzeichnung. Und zum anderen ein Lackpartikel an einer seiner Hosen, der mit dem eines zerkratzten Autos übereinstimmt. Beim Rest deuten lediglich Indizien auf den 36-Jährigen hin. So zum Beispiel der ähnliche Modus operandi bei allen Taten. Gleichzeitig greift Dorn-Haag aber auch Vorstrafen des Mannes in ihrem Plädoyer auf, unter anderem wegen Bedrohung und dem Besitz von Betäubungsmitteln. „Sie sind erst kurz vor der ersten Tat wieder aus der Haft entlassen worden“, hält die Staatsanwältin dem Angeklagten vor. Sie fordert eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Verteidiger Maletzke schließt sich in weiten Teilen der Staatsanwaltschaft an, plädiert aber auf eine Strafe von einem Jahr und sieben Monaten.

    Richterin Marlies Dorn findet in ihrem Urteil durchaus freundliche Worte für den 36-Jährigen. „Sie machen einen geordneten Eindruck und weisen eine positive Sozialprognose auf.“ So sei dieser immer einer Beschäftigung nachgegangen. Aber Dorn weist auch auf den „enorm hohen“ Sachschaden sowie die Vorstrafen hin. Und bleibt letztlich an der oberen Grenze des Deals: Sie verurteilt den Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung, die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Außerdem muss er 180 Stunden Hilfsdienste ableisten. Dorn gibt ihm zum Abschluss noch etwas mit auf den Weg: „Sie müssen jetzt im positiven Sinn angreifen und ihr Leben wieder aufbauen.“

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