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Flüchtiger Autofahrer beschädigt geparktes Auto und wird von Polizei identifiziert

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Auto beim Vorbeifahren beschädigt und geflüchtet

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    Ein Autofahrer muss sich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.
    Ein Autofahrer muss sich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Foto: Friso Gentsch/dpa (Symbolbild)

    Einfach vom Unfallort geflüchtet ist ein Autofahrer am Sonntag. Wie die Polizei mitteilt, war ein 20-Jähriger mit seinem Wagen in der Drehergasse unterwegs, als plötzlich an einem geparkten Auto die hintere Tür der Fahrerseite geöffnet wurde. Die Tür touchierte dabei den hinteren Radkasten am Wagen des 20-Jährigen, sodass ein Sachschaden in Höhe von etwa 1500 Euro entstand. Der Beifahrer des jungen Mannes machte ihn auf den Schaden aufmerksam, sodass dieser zur Unfallstelle zurückkehrte. Der Unfallverursacher fuhr allerdings einfach davon. Da ein Teil seines Kennzeichens bekannt war, konnte man den verantwortlichen Fahrer ermitteln. Dieser erhält nun eine Anzeige wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort. (AZ)

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