Wer glaubt, das Stehlen von frischen Lebensmitteln und ein paar Euro aus der Kasse eines Selbstbedienungsladens sei kein allzu schweres Delikt und könne mit einem Augenzwinkern betrachtet werden, liegt falsch. Egal, wie gering der finanzielle Schaden sein mag, und ob sich die Anzahl der geklauten Ware in Grenzen hält – es handelt sich um eine veritable Straftat. Ein Geschwisterpaar musste jetzt vor dem Nördlinger Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Dr. Christoph Kern diese Erfahrung machen. Wegen Diebstahls saßen sie auf der Anklagebank, weil sie sich in regelmäßigen Abständen in einem Hofladen einer Gemeinde im Nordries mit Eiern, Kartoffeln und Zwiebeln versorgt hatten, ohne diese zu bezahlen. Außerdem stahlen sie noch Bargeld.
Nördlingen
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