Ein Zeuge hat beobachtet, dass ein 21-Jähriger zwischen dem 29. und dem 31. März mehrmals in der Eger mit einem sogenannten Blinker Raubfische angelte. Da dies aufgrund der Schonzeit bis zum 15. Mai verboten ist, informierte der Zeuge die Fischereirechtsinhaberin. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann keine Genehmigung zum Angeln an deren Gewässer hat. Der 21-Jährige erhält nun eine Anzeige nach dem Bayerischen Fischereigesetz und wegen Fischwilderei. (AZ)
Deiningen
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