60 Gramm Marihuana und ein Schlagstock: Nördlinger wird verurteilt
Plus Am Nördlinger Amtsgericht wird ein 20-Jähriger verurteilt: Er hat gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Das Strafmaß fällt anders aus als erwartet.
"Das Urteil ist für sie eine Chance, nicht eine Hängematte", sagte Richter Gerhard Schamann abschließend. Ein 20-Jähriger saß vor Gericht, weil er im Januar 2022 mit einer größeren Menge Marihuana erwischt wurde. Das Jugendschöffengericht hielt dem Angeklagten seine positive Entwicklung seit dem Tatzeitpunkt zugute. Allerdings hat der Angeklagte zum Tatzeitpunkt eine Waffe bei sich getragen.
Mehr als 60 Gramm Marihuana wurden beim Nördlinger gefunden
Der Vorwurf ist folgender: Laut Paragraf 29a des Betäubungsmittelgesetzes kann ein Verstoß gegen die Norm in minder schweren Fällen mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren geahndet werden. 63,2 Gramm Marihuana mit erhöhtem THC-Gehalt wurden bei dem damals 18-Jährigen 2022 bei einer Polizeikontrolle gefunden. Die Beamten konnten außerdem mehr als 600 Euro Bargeld, eine Waage und einen Schlagstock sicherstellen. Das Marihuana war in Vakuumbeuteln verpackt – das sei für den Weiterverkauf so üblich, ergänzte Richter Schamann.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.