
Bäckerei-Insolvenz: Wenn die letzte Chance verstreicht

Plus Insolvenzen müssen nicht das Ende eines Unternehmens bedeuten. So oder so: Während der Abwicklung sind wichtige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten.

Zum ersten Juni ist das Insolvenzverfahren um das Vermögen der Bäckerei Moll aus Kirchheim am Ries eröffnet worden. Wie berichtet, teilte der Insolvenzverwalter nur wenige Tage nach der Bekanntmachung der angemeldeten Insolvenz mit, dass es für den Bäckereibetrieb keine Zukunft geben wird. Die letzte Semmel, der letzte Laib Brot und die letzte Brezel wurden am 31. Mai über die Ladentheken gereicht. In der Region gab es eine Vielzahl an Filialen. Was Gläubiger des Unternehmens jetzt wissen müssen und welche rechtlichen Konsequenzen grundsätzlich bei Insolvenzverfahren drohen könnten.
Für Gläubiger der Bäckerei gibt es eine wichtige Frist: Sie müssen Forderungen bis zum 12. Juli beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden. Diese Vorgehensweise ist in der Insolvenzordnung gesetzlich festgeschrieben.
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