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Neue Erbbaurechtsregeln in Nördlingen: Höhere Kosten und Härtefallregelungen

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Neue Regeln zum Erbbaurecht: Für wen es jetzt deutlich teurer wird

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    Mehr als 500 Grundstücke in Nördlingen sind in der Vergangenheit mit Erbbaurecht vergeben worden.
    Mehr als 500 Grundstücke in Nördlingen sind in der Vergangenheit mit Erbbaurecht vergeben worden. Foto: Ulrich Wagner

    Zahlreiche Nördlingerinnen und Nördlinger besitzen zwar ein Haus, aber nicht das Grundstück, auf dem das Eigenheim steht. Mehr als 500 Parzellen haben die Stadt und die Vereinigten Wohltätigkeitsstiftungen mit sogenanntem Erbbaurecht vergeben. Konkret bedeutet das: Wer solch einen Vertrag hat, bezahlt jährlich Zins für das Grundstück. Nun laufen die ersten Verträge aus und der Stadtrat hat deshalb einen Grundsatzbeschluss gefasst. Eines lässt sich jetzt schon sagen: Für diese Pächter wird es deutlich teurer.

    Im Haupt- und Finanzausschuss des Stadtrates am Montagabend informierte Oberbürgermeister David Wittner über den Beschluss. Der sei in einer nicht öffentlichen Sitzung gefasst worden, weil man sich immer wieder anhand konkreter Beispiele angeschaut habe, was welche Regelung für die jeweiligen Grundstücksbesitzer bedeute. Das Problem bei diesem Thema ist laut einer Mitteilung der Stadt die „rechtlich zwingende Vorgabe aus der Gemeindeordnung, dass ein Verkauf von Grundstücken und deren Nutzungsüberlassung nur zum vollen Wert erfolgen kann“. Hat ein Bürger oder eine Bürgerin aktuell einen Erbbaurechtsvertrag aus dem Jahr 1936, dann ist dem der Preis des Grundstücks von damals zugrunde gelegt. Und der war natürlich viel niedriger, als er heute ist. Zudem wurden zwischen 1936 und 1965 Erbbaurechtsverträge beurkundet, in denen keine sogenannte Erbbauzinsanpassungsklausel beinhaltet war. Die Pächter haben also jedes Jahr den gleichen Betrag bezahlt. Der lag bei den Verträgen aus den Anfangsjahren bei rund 120 oder 130 Euro jährlich, sagt Kämmerer Bernhard Kugler.

    So bekommt man einen Wohnberechtigungsschein in Nördlingen

    Wenn diese Verträge nun auslaufen, dann muss als Erstes das Grundstück also neu bewertet werden. Dafür müssen die Bodenrichtwerte herangezogen werden, die laut gut unterrichteten Quellen höher liegen, als beispielsweise der Preis für ein Grundstück in einem Neubaugebiet. Alternativ kann man den Verkehrswert von einem Gutachter bestimmen lassen. Abgezogen wird eine Pauschale für Erschließungskosten von 17 Prozent. Dazu kommt aber eine Verzinsung von 2,5 Prozent. Wittner betonte in der Sitzung, man habe dabei den untersten Wert gewählt, höhere Zinsen wären möglich gewesen. Der Zins aus dem alten Vertrag von 1936 und dem neuen von 2025, den die Hausbesitzer bezahlen müssen, werde dennoch weit auseinanderliegen, so Wittner.

    In seinem Grundsatzbeschluss hat der Stadtrat deshalb sogenannte Härtefallregelungen verabschiedet. Kann jemand einen Wohnberechtigungsschein vorweisen, dann kann sein Erbbauzins um bis zu 60 Prozent reduziert werden. Kämmerer Kugler informiert auf Anfrage unserer Redaktion, dass es diesen Schein beim Bauverwaltungsamt der Stadtverwaltung gebe. Grundlage sei unter anderem das Einkommen. Kugler nennt ein konkretes Beispiel: Hat eine Familie mit zwei Kindern ein Bruttoeinkommen von jährlich 71.000 Euro oder weniger, dann bekomme sie einen Wohnberechtigungsschein und bezahle weniger Erbbauzins. Eine weitere Erleichterung gibt es für alle, deren Grundstück größer als 600 Quadratmeter ist. Sie müssen für die Fläche, die über diese 600 Quadratmeter hinausgeht, und die unbebaut ist, 50 Prozent weniger Erbbauzins zahlen. Die Bürgerinnen und Bürger können zudem wählen, wie lange der neue Vertrag laufen soll - variabel zwischen 25 und 99 Jahre. Und sie können das Grundstück unter bestimmten Voraussetzungen auch kaufen, doch man wolle niemand dazu zwingen, betont der Oberbürgermeister. Bei den ersten Fällen werde die Stadt auch die Kosten für das Bodengutachten übernehmen.

    Neue Erbbaurechtsverträge werden in Nördlingen ausgegeben

    Den Erlös aus den Verkäufen will die Stadt für wichtige Zukunftsprojekte nutzen. Wittner zählt dazu den Grunderwerb, Wohn- oder Klimaschutzprojekte beziehungsweise Projekte im Bereich von erneuerbaren Energien. Alle Inhaber von Grundstücken mit einem Erbbaurechtsvertrag von 1936 habe man informiert, alle weiteren sollen bald ein ausführliches Schreiben erhalten. Wittner: „Ich denke, dass das jetzt eine gute Lösung ist.“ Und zwar im Sinne der Stadt und der Hausbesitzer. Denn jedem solle es möglich sein, langfristig in seinem Eigenheim wohnen zu bleiben.

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