Prozess um Messerstecherei: Fast acht Jahre Gefängnis oder nur eines?
Plus Staatsanwaltschaft und Verteidigung bewerten die Nördlinger Körperverletzungen vor dem Augsburger Landgericht. Die Plädoyers gehen weit auseinander.
Rund acht Jahre Gefängnisstrafe - das forderte jetzt der Staatsanwalt für zwei 36- und 41-jährige Angeklagte, die drei Männer in Nördlingen mehr oder weniger schwer verletzt haben sollen. Klare Beweise dafür fehlen, hielten die Verteidiger in ihren Plädoyers entgegen und forderten deutlich geringere Strafen. Das (vorerst) letzte Wort hat nun das Augsburger Landgericht, das kommende Woche sein Urteil verkünden will. Wie begründen die beiden Seiten ihre Forderungen?
Die in der Anklage aufgelisteten Delikte hätten sich bestätigt, stellte Staatsanwalt Michael Reif in seinem Plädoyer unmissverständlich klar. Auch wenn die beiden Angeklagten bis zuletzt geschwiegen hätten, seien die Körperverletzungsdelikte im September 2020 und im Januar 2021 in Nördlingen doch durch Zeugenaussagen erwiesen. Im Einzelfall sei es laut Reif auch gar nicht entscheidend, wer beispielsweise bei einem der Überfälle das Messer geführt habe, hätten die Männer doch gemeinschaftlich gehandelt.
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