Prozess um wilde Fahrt nach Hohenaltheim findet überraschendes Ende
Plus Im August führen verhinderte Überholmanöver auf der St2212 zu einer Körperverletzung. Zum Prozess kommt es wegen Einspruchs gegen den Strafbefehl.
Gefährliches Ausbremsen, Schlangenlinien fahren, um ein Überholmanöver zu verhindern, und ein Faustschlag ins Gesicht: Im Prozess um Nötigung und anschließende Körperverletzung bei einer wilden Fahrt nach Hohenaltheim weichen die Darstellungen von Kläger und Angeklagtem vor dem Amtsgericht Nördlingen stark voneinander ab. Gegen den Strafbefehl erhob der Beschuldigte noch Einspruch – den er nun fallen ließ. Zuvor bestreitet er den Tathergang aber noch vehement.
Sowohl der Angeklagte als auch der Kläger befuhren damals die Staatsstraße 2212 in Richtung Hohenaltheim. Der Kläger wirft dem Beschuldigten vor, nach einigen Minuten überholt, dann ohne erfindlichen Grund stark abgebremst und ihn so zum Anhalten genötigt zu haben, verliest Staatsanwalt Benjamin Junghans die Anklage. Danach sei der Angeklagte aus dem Auto gestiegen, habe den Geschädigten am Kragen gepackt und mit der Faust ins Gesicht geschlagen.
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