
Streit um Brunnen: Stadt Nördlingen gibt Stellungnahme ab

Die Stadt sieht nicht, wie ein zeitlich begrenzter Pumpversuch die Belange der Gemeinde Riesbürg verletzten soll. Welche Entscheidung Nördlingen vor Gericht erwartet.
Zum Bericht unserer Redaktion, wonach die Stadt Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht habe, hat die Stadt Nördlingen am Donnerstag eine Stellungnahme abgegeben. Richtig sei, dass die Stadtwerke am 23. August 2023 beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Antrag auf sofortige Vollziehung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Überbohrung der bestehenden Versuchsbohrung am Standort „Alte Bürg“ mit Durchführung eines anschließenden Leistungspumpversuches über 144 Stunden gestellt hätten.
Hintergrund des Antrages sei der Umstand gewesen, dass sowohl die Gemeinde Riesbürg als auch der Zweckverband Siebenbrunnen am 23. Juni 2023 Widerspruch gegen die vom Landratsamt Ostalbkreis am 22. Mai 2023 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis eingelegt haben, wobei bis heute jegliche Begründung fehle. "Der Antrag an das Verwaltungsgericht Stuttgart auf Anordnung der sofortigen Vollziehung war insbesondere auch deswegen erforderlich, weil das Landratsamt Ostalbkreis über einen gleichlautenden Antrag der Stadt vom 14.07.2023 zum Zeitpunkt der Antragstellung an das Verwaltungsgericht (23.08.2023) nur durch telefonische Vorankündigung und noch nicht per Bescheid entschieden hatte", heißt es in der Mitteilung weiter.
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