Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl können in Oettingen voraussichtlich frühestens ab dem 5. Februar versendet werden. Das hat VG-Geschäftsstellenleiter Günther Schwab (Verwaltungsgemeinschaft Oettingen) in der jüngsten öffentlichen Sitzung des Stadtrats erläutert. Denn erst dann bekommt man laut Landeswahlleiter die Stimmzettel zugeteilt, vorher mache es keinen Sinn, die Benachrichtigung zu versenden, da die Wählerinnen und Wähler, sobald sie die Benachrichtigung haben, ihre Briefwahlunterlagen abholen wollen, sagte Schwab.
Die vorgezogene Bundestagswahl soll voraussichtlich am Sonntag, 23. Februar, stattfinden. Die Zeit für die Briefwahl werde sich auf etwa zwei Wochen komprimieren, man gehe von etwa 5500 Wahlbriefen aus, die versendet werden müssen, „eine logistische Herausforderung“, ergänzte Schwab. Bürgermeister Thomas Heydecker appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, nach Möglichkeit die Wahllokale aufzusuchen. „Beim Abholen der Briefwahlunterlagen wartet man voraussichtlich länger als im Wahllokal“, sagte Heydecker. Ob es denn nicht sinnvoll sei, die Wahlbenachrichtigungen mit einem Hinweis versehen, bereits im Januar zu versenden, fragte Erwin Taglieber (CSU). Dies sei leider nicht möglich, da man die Wahlbenachrichtigungen nicht verändern dürfe, diese müssten den Vordrucken entsprechen, entgegnete Schwab.
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