Nächtliche Ausgangsbeschränkung für ungeimpfte Personen im Ostalbkreis
Die Inzidenz im Ostalbkreis liegt weiter über 500, für Nicht-Immunisierte Personen gilt nun eine nächtliche Ausgangbeschränkung. Diese Ausnahmen gibt es.
Wie die Landkreisverwaltung mitteilt, hat der Ostalbkreis am 20. Januar den zweiten Tag in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von über 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner erreicht. Das Landratsamt hat dies amtlich festgestellt und auf seiner Homepage unter www.ostalbkreis.de, Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen, veröffentlicht, wie die Behörde in einer Pressemitteilung schreibt.
Nach den Vorgaben der aktuell geltenden Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gelten damit ab Freitag, 21. Januar 2022, für nicht-immunisierte Personen lokale Ausgangsbeschränkungen.
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