Am Ostersamstag starten viele Reisende in die Osterferien. Viele freuen sich darauf und schmieden eifrig Reisepläne. Damit während der Reise ein Malheur nicht ein tiefes Loch in das Haushaltsbudget reißt, sollte man auf Folgendes achten, meint Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Schwaben im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Bei Fahrten in die Ferne sei die Auslands-Krankenversicherung unverzichtbar. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahle nur bis zur einer festgesetzten Höhe, heißt es in der Pressemitteilung. Die Behandlungskosten im Ausland könnten aber ein Mehrfaches dessen betragen, insbesondere wenn Zusatzleistungen, wie beispielsweise ein Krankentransport in die Heimat, nötig werden. Dieser könne je nach Urlaubsland einen fünfstelligen Betrag ausmachen. Die private Auslandskrankenversicherung koste hingegen jährlich etwa zehn bis zwanzig Euro für beliebig viele Urlaube eines Jahres bis zu einer Urlaubsdauer von jeweils 42 Tagen.
Aumiller: Reiserücktrittversicherung bei kostspieliger Reise empfehlenswert
Hat man eine sehr kostspielige Reise gebucht, empfiehlt es sich, auch gleich das finanzielle Risiko einer plötzlichen Stornierung abzusichern, so Aumiller weiter. Denn bei einem Reiserücktritt können je nach Zeitpunkt bis zu 100 Prozent der Kosten anfallen. „Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, wenn man unerwartet eine Reise nicht antreten kann, beispielsweise wegen einer Erkrankung, dem Tod naher Angehöriger oder einem Unfall“, sagt Aumiller. „Die Angst vor einer Corona-Erkrankung lässt sich jedoch nicht versichern. Man sollte auch unbedingt prüfen, ob die Reiserücktrittsversicherung leistet, wenn man vor der Abreise symptomfrei positiv auf Corona getestet wurde und die Reise aufgrund der Regelungen im Reiseland nicht angetreten werden darf.“
Spezielle Reiseabbruchversicherungen deckten das Risiko einer schweren Erkrankung während des Urlaubs ab. Dabei richtet sich der Ersatz nach dem Zeitpunkt des Reiseabbruchs. In der Regel erstatte die Reiseabbruchversicherung den vollen Preis bei einer vorzeitigen Rückreise in der ersten Woche, danach werde er anteilig gezahlt.
Aumiller: Schaden nie aus der Urlaubskasse zahlen
Für „Untaten“ experimentierfreudiger Kinder könne die Privathaftpflichtversicherung der Erwachsenen zuständig sein, bei kleinen Gästen über sieben Jahre federe der Vertrag der Eltern die Ansprüche Geschädigter ab, heißt es weiter. Einen Schaden dürfe man aber nie aus der Urlaubskasse bezahlen, auch die Schuld nicht anerkennen, warnt Aumiller eindringlich. Denn beides nehme dem Versicherer die Chance zur Prüfung, ob ein berechtigter Schadensersatzanspruch besteht. Tarife mit einer sogenannten „Forderungsausfalldeckung“ sorgten zudem dafür, dass man selbst als Geschädigter eine Schadensersatzleistung von der eigenen Versicherung erhält, wenn der Schädiger nicht zahlen kann oder keine Privathaftpflichtversicherung hatte.
Die Reisegepäckversicherung sollte alle mitgeführten Werte umfassen, sonst ist nach einem Schaden der Streit wegen Unterversicherung vorprogrammiert. Außerdem sollten auch Beschädigungen des Reisegepäcks abgedeckt sein. Wer wenig auf die Reise mitnimmt, könne auf diese Versicherung verzichten. Manche Hausratversicherungen haben sogar in einer abgespeckten Version eine Reisegepäckversicherung eingeschlossen. Fragen dazu und zu den anderen Versicherungen beantworten gerne die Versicherungskaufleute.
Fährt man mit dem Auto ins Ausland, sollte man die „Weiße Karte“ als internationalen Versicherungsnachweis dabei haben und den „Europäischen Unfallbericht“, so Aumiller weiter. Weiterhin könne auch der Kfz-Schutzbrief als günstige Alternative zur teuren Mitgliedschaft in einem Automobilclub wichtig sein, der bei Fahrzeugausfall die Rückholung organisiert und nötige Zusatzübernachtungen zahlt. (AZ)
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