Waren die Laufbündel, mit denen ein Ehepaar aus Neresheim gehandelt hat, wesentliche Teile einer Schusswaffe und damit erlaubnispflichtig oder waren sie es nicht? Diese Frage muss die zweite Große Strafkammer des Landgerichts Ellwangen entscheiden und so klären, ob sich die beiden Angeklagten des unerlaubten Handelns mit Schusswaffen schuldig gemacht haben, wie es in der Anklage heißt. Diese stützte ein Gutachter, der am Mittwoch den ganzen Vormittag zu dieser Frage und zu den seinen Aussagen zugrunde liegenden Untersuchungen gehört wurde. Die Verteidiger und ihre Mandanten machten dagegen geltend, alles sei legal gewesen und äußerten auch deutliche Zweifel an den Feststellungen des Gutachters.
Der 48 Jahre alte Angeklagte wurde auch diesmal wieder aus der Haft vorgeführt, weil er eine zweijährige Freiheitsstrafe wegen einer Verurteilung durch das Amtsgericht Ellwangen wegen unerlaubten Waffenbesitzes und Volksverhetzung verbüßt. Er macht, wie berichtet, keinen Hehl daraus, dass er überzeugter Nationalsozialist und auch in diesem Sinne erzogen worden ist, und gab vor dem Landgericht an, er sei Bürger des nach wie vor bestehenden Deutschen Reichs, weswegen er der Reichsbürgerszene zugeordnet wird. Vor rund zwei Jahren war er bei einem SEK-Einsatz in einem Bissinger Ortsteil festgenommen worden.
Prozess vor Landgericht Ellwangen: Ehepaar betrieb Handel mit Jagdzubehör und mehr
Bei der Verhandlung vor dem Landgericht Ellwangen geht es um den Handel mit insgesamt 110 sogenannten Laufbündeln, wobei sich in 85 Fällen die 33-jährige Ehefrau der Beihilfe schuldig gemacht haben soll. Die Angeklagte trug ihre Gesinnung nicht so offen zur Schau wie ihr Mann, hatte jedoch beim Prozessauftakt beiläufig eingeräumt, ebenfalls eine Nationalsozialistin zu sein. Mit den Waffen selbst will sie nichts zu tun gehabt haben, was ihr Partner bestätigte. Nach seinen Angaben am Mittwoch vor Gericht betreiben die Eheleute einen Handel mit verschiedenen Geräten wie Jagdzubehör, Ferngläsern oder Nachtsichtgeräten oder eben Laufbündeln. Diese böten sie über eine einschlägige Plattform an. Sobald eine Bestellung eingehe, ließen sie ein Laufbündel herstellen, lieferten es aber erst aus, wenn das Geld dafür eingegangen sei. Seine Frau habe sich dabei um die Buchhaltung gekümmert.
Ihm sei es darum gegangen, dass man mithilfe seiner Lieferungen erlaubnisfreie Zierwaffen machen könne, die nach etwas aussähen, hatte der Angeklagte angegeben. Er habe die Laufbündel, die aus Hartmetall und folglich für Laien nicht ohne weiteres zu verarbeiten seien, offen angeboten, in der Überzeugung, dass dies legal und zulässig sei. Der Sachverständige kam bei seinen Untersuchungen dagegen zu dem Ergebnis, dass man ein solches Laufbündel problemlos in eine Schreckschusswaffe einsetzen und sie dadurch zu einer scharfen Waffe machen kann. Er selbst habe einen Lauf eines Bündels auf einer Werkbank mit handelsüblichen und allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wie Schraubstock, Handbohrmaschine, Hammer und Feile bearbeitet und zum Teil einer scharfen Waffe gemacht, mit der man schießen könne. Dazu sei ein „engagierter Heimwerker mit Metallerfahrung“ in der Lage, bekräftigte er vor Gericht. Dass diese Laufbündel ein wesentlicher Teil einer Waffe und damit erlaubnispflichtig seien, hätten Experten des Bundeskriminalamts (BKA) bestätigt.
Verteidigung sagt: Sachverständiger ziehe Schlüsse von einem Fall
Auf Nachfrage eines Verteidigers bestätigte der Sachverständige, dass jede Waffe vor ihrer Auslieferung „beschossen“ werden muss, um zu garantieren, dass sie auch sicher ist. Er jedoch, hielt der Anwalt dem Experten vor, habe nur einen Lauf eines Bündels untersucht und ziehe daraus Schlüsse auf alle angeklagten 110 Fälle. Dies wiederum bestritt der Sachverständige. In der Befragung räumte er aber ein, statt von Laufbündeln würde man besser von vorgefertigten Waffenteilen sprechen. Letzten Endes wird nun das Gericht zu entscheiden haben, ab wann ein Teilstück als wesentlich für eine scharfe Waffe anzusehen ist. Die Verhandlung wird am Mittwoch, 19. Februar, fortgesetzt. Mit dem Urteil wird noch in der kommenden Woche gerechnet.
Und mit dem Ergebnis trifft man dan auf 3 Meter kein Scheunentor! Zuge und Felder für den Drall hat er sicher auch mit der Handbohrmaschine reingebohrt! Was ist mit Verschluss, Griffstück usw... das kann auch jeder selbst herstellen oder Umbauen!!! Hier wird was Konstruiert / ok sein verkauf war nicht sauber, aber das geht doch zu weit, was hier abgeht. Man kann aus jeden besseren Rohr einen Schrotflintenlauf machen. Bleibt aber immer noch das Problem der Munitionsbeschaffung. Einfach mal realistisch bleiben. Jeder Stein ist eine Waffe!!!
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden