Warum beim Abwasseranschluss eine dringliche Anordnung des OBs nötig ist
Plus Im April 2021 gibt es eine dringliche Anordnung von Nördlingens Oberbürgermeister David Wittner. Warum diese Entscheidung nicht regulär im Werkausschuss fällt.
Es gibt nach Bayerischem Kommunalrecht das Recht eines jeden Ersten Bürgermeisters, sogenannte "dringliche Anordnungen" zu treffen. Das kann gemäß Art. 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung folgende Gründe haben: Die Dringlichkeit muss in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht vorliegen. Zeitlich dringlich ist eine Angelegenheit, wenn eine spätere Entscheidung wegen Zeitablaufes irrelevant würde. Dies ist dann der Fall, wenn die nächste planmäßige Sitzung des Gemeinderates nicht abgewartet werden kann. Sachlich dringlich ist die Anordnung, wenn sie den Rechtskreis der Gemeinde bewahren soll. So weit, so verwaltungsdeutsch. Warum war aber bei einer eigentlich so profanen Sache wie den Arbeiten für den Anschluss des Abwassers aus Pfäfflingen an die Kläranlage Nördlingen eine solche Anordnung notwendig?
Neue Anschlussleitungen waren notwendig
Die Pressestelle des Oberbürgermeisters verweist auf RN-Anfrage an den stellvertretenden Werkleiter der Kläranlage Nördlingen, Martin Bickelein. Er erklärt, dass der Vorgang eigentlich schon abgeschlossen sei und auch die Arbeiten so gut wie erledigt: Im Pumpwerk Pfäfflingen waren seinerzeit Mischwasserpumpen mit erheblich höherer Leistung notwendig geworden: genauer gesagt, einer Erhöhung von 30 kW auf 78 kW. Die bestehenden Anschlussleitungen waren hierfür nicht ausreichend, sodass eine neue Leitung von der Umspannstation Raiffeisenplatz bis zum Pumpwerk notwendig wurde.
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