
Reimlinger Rat hebt Grundsatzbeschluss zu Fotovoltaikanlagen auf

Plus Der Rat erweitert die Fläche, auf der Fotovoltaikanlagen errichtet werden können. Im Vorfeld geht es auch um mögliche Befangenheiten von Ratsmitgliedern.

Der Gemeinderat Reimlingen hat seinen Grundsatzbeschluss vom Juli 2021 bezüglich der Zulassung von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen auf eigener Flur erweitert. Bis dato galt, dass in einem 200 Meter breiten Korridor östlich der Bahnlinie Nördlingen-Möttingen Solaranlagen errichtet werden können. Künftig soll es möglich sein, zwischen der Bundesstraße 25 Richtung Nord-Ost bis zum Heutal PV-Anlagen aufzustellen.
Insgesamt umfasst das Areal 37 Hektar, bisher waren es 24. Dies entspricht fünf Prozent der Gesamtgemarkungsfläche der Kommune. Keine Mehrheit fand die Überlegung, auf eine räumliche Begrenzung ganz zu verzichten und auch in anderen Bereichen der Gemeindeflur, etwa Richtung Herkheim, Fotovoltaik zu erlauben.
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