Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Nördlingen
  3. Lokalsport
  4. Sportgericht: Rassismus-Vorwürfe: Drei Punkte für den TSV Möttingen, aber kein Freispruch

Sportgericht
10.07.2020

Rassismus-Vorwürfe: Drei Punkte für den TSV Möttingen, aber kein Freispruch

Das Kreissportgericht hat über das im November 2019 abgebrochene Kreisligaspiel zwischen dem TSV Möttingen und der SSV Höchstädt entschieden.
Foto: Alexander Kaya (Symbolfoto)

Plus Acht Monate nach dem Abbruch des Kreisliga-Spiels gegen Höchstädt gibt es ein Urteil des Kreissportgerichts. Ob es rechtskräftig wird, ist noch nicht sicher.

In der Zeit vor der Corona-Pause hatte ein Spielabbruch in der Kreisliga Nord für reichlich Wirbel gesorgt. Am 17. November waren die Kicker der SSV Höchstädt nach der Halbzeitpause nicht mehr aufs Spielfeld zurückgekehrt, weil ihr Spieler Abdul Wahab Ibrahim-Ussif von Anhängern des Gastgebers TSV Möttingen mutmaßlich rassistisch beleidigt wurde und aufgelöst in der Kabine weinte.

Knapp acht Monate später hat das Kreis-Sportgericht (KSG) Donau nun ein Urteil gefällt. Demnach wird die Partie mit 2:0 für den TSV Möttingen gewertet, ein Freispruch ist dies für die Rieser allerdings nicht. Denn die Wertung wird damit begründet, dass die Höchstädter den Spielabbruch verschuldet hatten. Ein Abbruch sei allerdings nur das allerletzte Mittel, Priorität habe immer eine Fortsetzung der Partie. Dass rassistisch beleidigende Worte in Richtung Ibrahim-Ussif gefallen sind, steht nach Überzeugung der Sportrichter nach teils widersprüchlichen Stellungnahmen und einer mündlichen Verhandlung jedoch fest. Deshalb wird der TSV Möttingen mit einer Geldstrafe von 300 Euro belegt, die Höchstädter werden wegen des verschuldeten Spielabbruchs mit 100 Euro zur Kasse gebeten.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.