Rassismus-Vorwürfe: Drei Punkte für den TSV Möttingen, aber kein Freispruch
Plus Acht Monate nach dem Abbruch des Kreisliga-Spiels gegen Höchstädt gibt es ein Urteil des Kreissportgerichts. Ob es rechtskräftig wird, ist noch nicht sicher.
In der Zeit vor der Corona-Pause hatte ein Spielabbruch in der Kreisliga Nord für reichlich Wirbel gesorgt. Am 17. November waren die Kicker der SSV Höchstädt nach der Halbzeitpause nicht mehr aufs Spielfeld zurückgekehrt, weil ihr Spieler Abdul Wahab Ibrahim-Ussif von Anhängern des Gastgebers TSV Möttingen mutmaßlich rassistisch beleidigt wurde und aufgelöst in der Kabine weinte.
Knapp acht Monate später hat das Kreis-Sportgericht (KSG) Donau nun ein Urteil gefällt. Demnach wird die Partie mit 2:0 für den TSV Möttingen gewertet, ein Freispruch ist dies für die Rieser allerdings nicht. Denn die Wertung wird damit begründet, dass die Höchstädter den Spielabbruch verschuldet hatten. Ein Abbruch sei allerdings nur das allerletzte Mittel, Priorität habe immer eine Fortsetzung der Partie. Dass rassistisch beleidigende Worte in Richtung Ibrahim-Ussif gefallen sind, steht nach Überzeugung der Sportrichter nach teils widersprüchlichen Stellungnahmen und einer mündlichen Verhandlung jedoch fest. Deshalb wird der TSV Möttingen mit einer Geldstrafe von 300 Euro belegt, die Höchstädter werden wegen des verschuldeten Spielabbruchs mit 100 Euro zur Kasse gebeten.
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