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Stalking vor Nördlinger Amtsgericht: Frau verstößt gegen Kontaktverbot und fälscht Unterschrift

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Extremes Stalking: Frau fälscht sogar die Unterschrift ihres Ex-Partners, um Kontaktverbot aufzuheben

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    Eine Frau wartete teilweise auch im Hauseingang ihres früheren Partners auf ihn.
    Eine Frau wartete teilweise auch im Hauseingang ihres früheren Partners auf ihn. Foto: Angelika Warmuth, dpa (Symbolbild)

    Es ist ein extremer Fall von Stalking, der am Nördlinger Amtsgericht aufgerufen worden ist. Eine Frau mittleren Alters stellte fast ein Jahr lang ihrem früheren Liebhaber im Ries obsessiv nach, verstieß dabei gegen ein Kontaktverbot und fälschte sogar dessen Unterschrift. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage erhoben und legte der Frau zur Last: Nachstellung, Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz, Urkundenfälschung und Hausfriedensbruch in sechs Fällen. Doch der Prozess war schnell wieder beendet.

    Da die Angeklagte alle Taten vorab gestand, regte ihr Verteidiger kurzfristig einen Übergang ins Strafbefehlsverfahren an. Die Staatsanwältin stellte gleich zu Beginn in der Sitzung den entsprechenden Antrag und Richter Dr. Christoph Kern fasste den Beschluss. Die Sitzung war demnach rasch beendet, ohne dass die Frau als Angeklagte Platz nehmen musste und ohne dass Zeugen vernommen wurden – auch wenn die Angeklagte und Prozessbeteiligte persönlich erschienen waren. Über den Inhalt der Anklageschrift informierte das Gericht unsere Redaktion.

    Prozess am Amtsgericht Nördlingen: Frau akzeptierte Trennung nicht

    Demnach führten die Frau und der Mann von Winter 2024 bis zum Frühjahr eine sexuelle Beziehung. Die Beendigung der Beziehung akzeptierte die Angeklagte nicht: Sie suchte ihren Ex-Liebhaber immer wieder zu Hause auf, fuhr nachts bei ihm zu Hause vorbei, betrat unbefugt sein Grundstück, wartete auf ihn im Hauseingang, warf mehrere Liebesbriefe ein oder legte diese auf sein Auto, schickte ihm eine enorme Anzahl an Liebes-E-Mails, wollte sich zu persönlichen Treffen verabreden und rief ihn mehrfach an.

    Aufgrund dieser zahlreichen, fast täglichen Kontaktaufnahmen, die ihr Ex-Partner nicht wollte, erließ das Amtsgericht im Juni 2025 ein Kontaktverbot – eine Gewaltschutzanordnung wegen psychischer Gewalt gegen den Ex-Partner: Der Frau wurde untersagt, sich in einem Umkreis von 500 Metern der Wohnung ihres Ex-Partners zu nähern und mit ihm Kontakt aufzunehmen. Doch die Angeschuldigte widersetzte sich dieser Anordnung, wodurch sie sich erneut strafbar machte. Sie stellte ihm weiter nach: Weiterhin fuhr sie mit dem Auto zu nächtlicher Stunde bei ihm vorbei, zeitweise fast jeden zweiten Tag.

    Extremes Stalking: Frau schrieb Mann fast jeden Tag Nachrichten

    Sie schrieb ihm mehrere Monate lang so gut wie jeden Tag mindestens eine E-Mail oder Textnachricht, manchmal auch mehrere pro Tag. Sie versuchte über Dritte Kontakt mit ihm aufzunehmen. Schließlich schrieb sie ein halbes Jahr nach Erlass des Kontaktverbots an das Amtsgericht, dass dieses im Einvernehmen mit ihrem Ex-Partner aufgehoben werden könne – wobei sie seine Unterschrift fälschte. Tatsächlich setzte das Gericht daraufhin kurzzeitig die Gewaltschutzanordnung aus. Über die Folgen der Tat heißt es in der Anklage, dass der Geschädigte erheblich unter dem Verhalten der Angeschuldigten leide, er habe nach wie vor Angst vor weiteren Übergriffen. Er habe Angstzustände und befürchte, dass die Beschuldigte auf ihn warte, sobald er sein Haus verlasse. Aufgrund der „erheblichen psychischen Belastung“ sei „ein normales Leben“ derzeit für ihn nicht möglich. Er stellte einen Strafantrag.

    Für die Hauptverhandlung wäre auch eine forensische Psychiaterin geladen gewesen. Laut Richter Dr. Kern beträgt das Strafmaß im Strafbefehl nun sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, bei einer Bewährungszeit von drei Jahren, sowie als Bewährungsauflage ein einjähriges Kontaktverbot, das es der Angeklagten untersagt, einen einseitigen, persönlichen Kontakt herzustellen.

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