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Todesdrohung bringt Ex-Häftling nach Jahren zurück ins Gefängnis

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Ex-Häftling bedroht Beamten: Wenn er die JVA verlasse, dann werde es „Bamm machen“

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    Zehn Jahre nachdem er in der JVA Kaisheim in Haft saß, hat ein Ex-Häftling einen Mitarbeiter bedroht.
    Zehn Jahre nachdem er in der JVA Kaisheim in Haft saß, hat ein Ex-Häftling einen Mitarbeiter bedroht. Foto: Wolfgang Widemann

    Auch vor Gericht wird nicht immer alles klar. Was genau muss zwischen zwei Personen passiert sein, dass ein ehemaliger Häftling auch zehn Jahre nach seiner Haft noch immer so eine Wut auf einen Beamten der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim hat, dass er ihn abends anruft, beleidigt und bedroht? Die Staatsanwaltschaft warf dem 38-jährigen Angeklagten vor, er habe im September 2025 um kurz vor 20 Uhr den Beamten in Kaisheim an der Arbeit angerufen, ihn „fetten Zwerg“ genannt und ihm gedroht, er werde ihn „komplett kaputtmachen“. Er solle aufpassen, wenn er die JVA verlasse, dann werde es „Bamm machen“.

    Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Todesdrohung. Die Tatvorwürfe lauteten Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung. Der Angeklagte war vor drei Jahren zuletzt in Haft gewesen. Er gestand die Taten: „Ich schäme mich absolut, es ist ein No-Go gewesen, was ich gemacht habe.“ Jedoch meinte er: „Es war niemals meine Intention, ihn zu bedrohen“. Richter Dr. Christoph Kern erklärte ihm, dass seine Äußerungen jedoch gar nicht anders verstanden werden konnten. Der Angeklagte schilderte, dass er den JVA-Beamten während einer früheren Haft vor zehn Jahren kennengelernt hatte: Es sei sein Betreuungsbeamter gewesen, der ihn in der Bildungsabteilung der JVA betreut habe.

    Angeklagter war nach eigenen Angaben am Tattag stark alkoholisiert

    Um sich bei dem Beamten zu entschuldigen, schrieb er ihm einen Brief, der verlesen wurde. Darin erklärte er mehrfach, wie sehr ihm sein Fehlverhalten leid tue und dass er sich in aller Form entschuldigen möchte. Er führte aus, dass er am Tag der Tat in Bratislava mit Kollegen bei einem WM-Qualifikationsspiel und stark alkoholisiert gewesen sei, er sprach von über drei Promille. Dann habe er auf Facebook den JVA-Beamten als Freundschaftsvorschlag gesehen: „In diesem Moment kamen die ganzen Kränkungen, welche ich durch ihn die Jahre über erlitten habe, hoch.“ In einer „Kurzschlussreaktion“ habe er in Kaisheim angerufen. Worin genau die „Kränkungen“ bestanden haben sollen, wurde nicht klar. Jedoch müssen sie anscheinend tief gesessen haben. Als Täter-Opfer-Ausgleich bot er 300 Euro an. „Ich schäme mich abgrundtief“, schrieb er. Da es ihm untersagt ist, mit dem Beamten erneut in Kontakt zu treten, sagte Richer Dr. Kern zu, dass das Gericht den Entschuldigungsbrief übermitteln werde.

    Bei dem Angeklagten ging es um viel: Er ist mittlerweile verheiratet, hat ein Kind, eine Arbeitsstelle und eine aufenthaltsrechtliche Duldung – nach seinen früheren Haftstrafen konnte er sich also wieder in die Gesellschaft eingliedern. Doch die Tat nun erfolgte unter offener Bewährung. Zudem ist er einschlägig vorbestraft, mit Beleidigungs- und Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte (insgesamt 17 Vorstrafen). Bereits beim Verlesen des Vorstrafenregisters verbarg der Angeklagte mehrfach das Gesicht in seinen Händen, er wirkte aufgelöst.

    38-Jähriger Ex-Häftling wegen Todesdrohung vor Gericht: Verteidigerin fordert Geldstrafe

    Staatsanwältin Rosa Landenberger-Schneider beantragte vier Monate Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Verteidigerin Alexandra Gutmeyr hob hervor, dass ihr Mandant eigentlich ausweislich seiner JVA-Akte ein „Vorzeigehäftling“ gewesen sei, der sich mit vielen JVA-Mitarbeitern gut verstanden habe. Sie beantragte eine Geldstrafe. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte flehentlich: „Ich habe diesen Scheiß gebaut und bereue es zutiefst. (…) Ich bitte Sie um Gnade, Herr Richter.“

    Dr. Kern verurteilte den Angeklagten wie von der Staatsanwältin beantragt. Der Angeklagte habe in der Vergangenheit bereits Bewährungen als Chance erhalten, er stand unter Führungsaufsicht - „das Maß der Justiz ist voll. (…) Wir müssen Ihnen klar zeigen, dass wir für solche Taten kein Verständnis mehr haben.“ Auch mit Blick auf die Vorstrafen sagte Dr. Kern, dass die vier Monate für ihn „das absolut unterste Maß“ seien. Nachdem das Urteil ergangen war, welches noch nicht rechtskräftig ist, entspann sich noch ein kurzes Gespräch, wobei der junge Verurteilte meinte, dass es für ihn „unfassbar peinlich“ sei, vom Präsidenten des Bayerischen Fußballverbands verurteilt worden zu sein, da er selbst „glühender Fußballfan“ sei. Dr. Kern erklärte, dass er diese Ämter persönlich trennen müsse. Dennoch konnte er über das Fußballthema kurz einen Zugang zum Verurteilten finden. So versprach der Verurteilte ernsthaft, sich zu bessern und Dr. Kern nicht mehr im Gerichtssaal treffen zu wollen, sondern möglicherweise nur noch im Stadion.

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