Am Samstagabend ereignete sich in der Nördlinger Innenstadt ein Verkehrsunfall mit Sachschaden. Zwei Autos kollidierten an der Einmündung der Drehergasse zur Deininger Straße, da ein 47-jähriger Autofahrer einen von rechts aus der Deininger Straße kommenden Wagen übersah. An der Einmündung gilt die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“. Beide Unfallbeteiligte blieben unverletzt, es entstand ein Sachschaden im mittleren vierstelligen Bereich. (AZ)
Nördlingen
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