Im Grunde hätte diese Gerichtsverhandlung nicht stattfinden brauchen. Zu eindeutig die Diagnose des Richters, dass der Kläger keine Klageberechtigung hat. Um eine Nachbarschafts-Auseinandersetzung aus Nördlingen ging es jetzt vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg. Der Betreiber eines Blockheizkraftwerks hatte gegen die Baugenehmigung für eine Asylunterkunft geklagt, die auf dem Nachbargrundstück errichtet worden war. Worum geht es?
Augsburg/Nördlingen
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