Frau will abbiegenden Landwirt überholen und verursacht Unfall
Weil sie den Blinker eines Landwirtschafts-Fahrzeugs übersah, setzte eine Frau zum Überholen an. Beim Unfall erleidet sie Prellungen und einen Schock.
Beim Überholen ereignete sich am Mittwoch gegen 8.40 Uhr ein Verkehrsunfall in Wechingen. Ein 33-jähriger Landwirt fuhr mit seinem landwirtschaftlichen Gespann auf der Kreisstraße von Wechingen in Richtung Laub. Als er nach links in einen Feldweg abbog, erkannte die ihm nachfahrende 59-jährige Pkw-Fahrerin trotz des gesetzten Blinkers die Verkehrssituation nicht und setzte zum Überholen des Gespanns an, wie die Polizei berichtet.
Dabei kollidierten die Fahrzeuge miteinander und die 59-Jährige erlitt durch den Aufprall Prellungen im Brustbereich und einen Schock. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von rund 9000 Euro. (AZ)
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Nach § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO hatte der abbiegende Landwirt eine doppelte Rückschaupflicht vor dem Abbiegen, davon entbindet auf der eingeschltete Blinker nicht. Wenn an der Stelle kein grundsätzliches Überholverbot besteht, hat er zumindest eine Mitschuld am Unfall.