Die Lage für pflegende Angehörige ist häufig keine leichte. Doch es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, die Entlastung bringen können – von Verhinderungspflege bis zu finanziellen Hilfen. Die Johanniter in Bayerisch Schwaben klären in einer Mitteilung auf, welche Rechte Angehörige haben und wie diese Angebote genutzt werden können.
„Viele Angehörige wissen nicht, dass sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben. Damit können sie sich eine Auszeit gönnen, während die Pflege durch Fachkräfte übernommen wird“, erklärt Manuela Wild, Leiterin einer der lokalen Johanniter-Tagespflegen. Ab Pflegegrad 2 stehen pflegenden Angehörigen pro Jahr bis zu 1612 Euro für Verhinderungspflege zur Verfügung. Aber was genau steckt hinter den Begriffen Verhinderungspflege, Tagespflege und ambulante Pflege?
Versorgung von Angehörigen: Verhinderungspflege für Urlaub oder Krankheit
Verhinderungspflege ist eine Leistung, die pflegende Angehörige entlastet, wenn sie vorübergehend nicht in der Lage sind, die Pflege selbst zu übernehmen, heißt es in der Mitteilung. Dies könne etwa aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen der Fall sein. In diesem Zeitraum werde die Pflege von einer anderen Person, wie einem Pflegedienst oder einer Tagespflegeeinrichtung, übernommen. Verhinderungspflege sei besonders hilfreich, um eine Auszeit zu nehmen, ohne die kontinuierliche Betreuung des pflegebedürftigen Angehörigen zu gefährden.
Tagespflege ist eine Form der Tagesbetreuung, bei der pflegebedürftige Menschen tagsüber in einer spezialisierten Einrichtung betreut werden. Dies ermögliche den Angehörigen, ihren Alltag zu bewältigen, zu arbeiten oder sich selbst zu erholen, während ihre Liebsten gut betreut werden.
Johanniter empfehlen: Frühzeitig um Pflegegrade kümmern
Ambulante Pflege bedeute, dass Fachkräfte des Pflegedienstes regelmäßig ins Zuhause des Pflegebedürftigen kommen, um Unterstützung bei der Grundpflege oder medizinischen Versorgung zu leisten. Ambulante Pflege richtet sich an Menschen, die zu Hause bleiben möchten und keine dauerhafte Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung benötigen. Sie kann individuell angepasst werden und bietet den Vorteil, dass der pflegebedürftige Mensch in seiner gewohnten Umgebung bleibt, so die Johanniter.
„Es ist ganz wichtig, frühzeitig zu planen“, betont Andrea Maier aus Donauwörth. Die Johanniter würden dabei helfen, passende Unterstützungsangebote zu finden. Ein entscheidender Schritt ist es, den Pflegegrad rechtzeitig zu beantragen – auch wenn noch kein konkreter Bedarf an Pflegeleistungen besteht. „Viele warten, bis eine akute Situation eintritt, doch es ist ratsam, sich schon vorher mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen. Der Antrag auf Pflegegrad kann einige Zeit in Anspruch nehmen und die Einstufung ermöglicht den Zugang zu wichtigen Leistungen und Entlastungsangeboten, die gerade in herausfordernden Phasen eine große Hilfe darstellen“, erklärt Maier weiter.
Der Pflegegrad ist die Grundlage, um verschiedene Unterstützungsmaßnahmen zu beantragen und wird beim Medizinischen Dienst gestellt. Auch wenn der Pflegebedarf noch nicht akut erscheint, könne eine frühzeitige Beantragung helfen, die nötigen Hilfen bereits dann in Anspruch zu nehmen, wenn sie gebraucht werden – und nicht erst, wenn es keine Zeit mehr für eine ausführliche Planung gibt, heißt es in der Johanniter-Mitteilung. (AZ)
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