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Zigarettenautomat: Gericht urteilt über Sprengung aus Liebeskummer

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Junge Männer sprengen Zigarettenautomaten aus Liebeskummer: „Eine Person hätte sterben können“

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    Am Amtsgericht Nördlingen mussten sich drei junge Männer verantworten, weil sie einen Zigarettenautomaten in die Luft gesprengt hatten.
    Am Amtsgericht Nördlingen mussten sich drei junge Männer verantworten, weil sie einen Zigarettenautomaten in die Luft gesprengt hatten. Foto: Wolfgang Widemann, Jan-Luc Treumann (Symbolbilder)

    Die Bilder, die Richter Dr. Christoph Kern im Gerichtssaal auf dem Bildschirm einblendet, zeigen die Dimension: Ein Zigarettenautomat, vollkommen aus der Mauer gesprengt, der Rahmen liegt davor auf dem Boden. Dieser Automat wurde mit einem sogenannten Dumbum-Böller gesprengt. Das ist ein Feuerwerkskörper der Kategorie F4; der zählt laut Zoll als Feuerwerk, von dem „eine große Gefahr ausgeht“ - für den Umgang damit braucht es eine Erlaubnis. Die hatten drei junge Männer nicht. Kern hielt den jungen Männern teilweise aber auch etwas zugute: eine Kindheit, die man niemandem wünsche.

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