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  3. Urteil: 23-Jähriger stirbt auf Flucht vor U-Bahn-Schlägern: Bewährungsstrafen

Urteil
29.03.2012

23-Jähriger stirbt auf Flucht vor U-Bahn-Schlägern: Bewährungsstrafen

Giuseppe M. war im September 2011 nach einer Schlägerei im U-Bahnhof Kaiserdamm auf die mehrspurige Straße geflüchtet. Dort wurde der 23-Jährige von einem Auto erfasst. Sein Tod hatte eine Welle der Anteilnahme ausgelöst. An der Unfallstelle wurden Blumen niedergelegt, Hunderte von Menschen nahmen am Trauerzug teil. Die Mutter des Opfers verfolgte im Gerichtssaal reglos die Urteilsverkündung.
Foto: Robert Schlesinger dpa

Ein junger Berliner rennt auf der Flucht vor Schlägern in ein Auto und stirbt. Nun hat das Landgericht die Urteile verkündet: Bewährungsstrafen. Die Anklage prüft eine Revision.

Ein halbes Jahr nach der tödlichen Flucht eines jungen Berliners sind zwei U-Bahn-Schläger zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Richter: Angeklagte für den Tod verantwortlich

Beide seien verantwortlich für den sinnlosen Tod von Giuseppe M., urteilte das Landgericht in der Hauptstadt am Donnerstag. Der 21-jährige Haupttäter bekam wegen Körperverletzung mit Todesfolge zwei Jahre Gefängnis, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Eine tödliche Hetzjagd sah das Gericht nicht. Giuseppe M. starb laut Urteil durch eine "Verkettung unglücklichster Umstände". Gegen einen Mittäter wurde eine Bewährungsstrafe von vier Monaten verhängt.

Das Opfer war im September 2011 nach einer Schlägerei im U-Bahnhof Kaiserdamm auf die mehrspurige Straße geflüchtet. Dort wurde der 23-Jährige von einem Auto erfasst. Sein Tod hatte eine Welle der Anteilnahme ausgelöst. An der Unfallstelle wurden Blumen niedergelegt, Hunderte von Menschen nahmen am Trauerzug teil. Die Mutter des Opfers verfolgte im Gerichtssaal reglos die Urteilsverkündung.

Anklage prüft Revision

Das Gericht blieb weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die viereinhalb Jahre Gefängnis für den 21-Jährigen beantragt hatte. Die Anklagebehörde prüft eine Revision. Der Haupttäter, der bislang in Untersuchungshaft saß, kommt auf freien Fuß. Er muss nun 600 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Anklage hatte die Gefängnisstrafe gefordert, weil der Mann Giuseppe M. verfolgt und vor das Auto gejagt haben soll.

Der Vorsitzende Richter Ralf Ehestädt sprach dagegen von einer Kurzschlussreaktion des Opfers - Panik oder Todesangst konnten nicht festgestellt werden. "Es war eine Flucht Hals über Kopf. Wenn er etwas langsamer gelaufen wäre, wäre es nicht passiert." Ehestädt sprach von einer sinnlosen Tragödie und einem minderschweren Fall.

Täter sind polizeibekannt

Zunächst hatte der alkoholisierte 21-Jährige nachts mit seinem Bekannten im U-Bahnhof Giuseppe M. und dessen Freund aggressiv nach Zigaretten gefragt und dann eine Schlägerei mit den beiden angezettelt. Die Prügelei hatten beide Schläger eingeräumt.

Eine Hetzjagd hatte der 21-Jährige aber stets bestritten. Der 22 Jahre alte Mitangeklagte war verletzt im U-Bahnhof geblieben, ihm war auch keine Beteiligung an der Verfolgung vorgeworfen worden. Der Freund des Opfers konnte sich retten. Beide Täter hatten sich bei der Polizei gestellt. Sie waren den Ermittlern bereits wegen Raubdelikten und Körperverletzung bekannt.

Richter: Die persönliche Schuld als Strafmaß

Immer wieder kommt es in Berliner U-Bahnhöfen oder an Haltestellen zu Gewaltattacken, bei denen Menschen zufällig zu Opfern werden. Dieser Fall war der erste in Berlin, bei dem ein Mensch starb. Richter Ehestädt sagte, Gewalttaten erschütterten das Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Sicherheit. Jedoch dürften auch zur Abschreckung keine unangemessen hohen Strafen verhängt werden. Das Strafmaß bleibe die persönliche Schuld.

Zuletzt hatte das Urteil gegen einen Gymnasiasten zu heftigen Diskussionen geführt. Nach einer Gewaltorgie gegen einen Handwerker im U-Bahnhof Friedrichstraße war der Schüler im September zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Er blieb aber auf freiem Fuß und konnte sich weiter auf sein Abitur vorbereiten, weil das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. dpa

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